Sokolski & Madany Rechtsanwälte | Erbrecht, Strafrecht, Scheidung - polski adwokat Wiedeń - prawo karne, rozwod wieden
Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich
Tel: +43 1 5811175
Profil anzeigen →In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Familienrecht umfasst Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Die Kosten familienrechtlicher Beratung variieren je nach Kanzlei und Region. Für eine Erstberatung sind in der Regel zwischen 100 und 250 Euro üblich, ausführlichere Beratungen werden häufig mit Stundensätzen von durchschnittlich 150 bis 350 Euro abgerechnet. Bei einer streitigen Scheidung richtet sich das Honorar nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. dem Rechtsanwaltstarif und steigt mit dem Streitwert des Verfahrens. Für Scheidungen mit gemeinsamer Erklärung bieten viele Kanzleien Pauschalhonorare an.
Rechtsschutzversicherungen schliessen Streitigkeiten zwischen Ehepartnern oft von der Deckung aus; Unterhaltsansprüche der Kinder sind in manchen Tarifen dennoch eingeschlossen, weshalb sich ein Blick in die Police lohnt. Ist das Einkommen knapp, kann in Ehe- und Unterhaltssachen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, die Gerichtsgebühren und die anwaltliche Vertretung ganz oder teilweise übernimmt. Scheidungsverfahren werden in Österreich vor den Bezirksgerichten geführt.
Bei der einvernehmlichen Scheidung erklären beide Ehegatten gemeinschaftlich die Auflösung der Ehe und einigen sich zugleich über Obsorge, Kontaktregelung, Unterhalt und die Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Solche Verfahren dauern in der Regel nur wenige Monate und sind deutlich günstiger. Bei einer streitigen Scheidung fehlt die gemeinsame Erklärung; das Gericht entscheidet über die strittigen Punkte nach Beweisaufnahme, was mehr Zeit und ein höheres Honorar bedeutet. Eine anwaltliche Erstberatung zeigt früh, welcher Weg zu Ihrer Situation passt und welche Vereinbarungen in den Scheidungsvergleich aufgenommen werden sollten.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich
Tel: +43 1 5811175
Profil anzeigen →Eingang über, Landstraßer Hauptstraße 82/11, Hintzerstraße 1, 1030 Wien, Österreich
Tel: +43 664 5209311
Profil anzeigen →Lederergasse 22/3 1st floor, 1080 Wien, Österreich
Tel: +43 1 3460803
Profil anzeigen →Lederergasse 22/3, 1080 Wien, Österreich
Tel: +43 1 3460803
Profil anzeigen →Simmeringer Hauptstraße 108B/Top 10, 1110 Wien, Österreich
Tel: +43 1 4351230
Profil anzeigen →Gartenaugasse 3, 3500 Krems an der Donau, Österreich
Tel: +43 2732 76767
Profil anzeigen →Bahngasse 44/1.OG, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Tel: +43 2622 26977
Profil anzeigen →Pfarrgasse 25, 4600 Wels, Österreich
Tel: +43 7242 61637
Profil anzeigen →Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Österreich
Tel: +43 512 574095
Profil anzeigen →Freidlgasse 12, 9400 Wolfsberg, Österreich
Profil anzeigen →Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.
Je nach Kanzlei und Umfang der Nebenvereinbarungen sind für eine Scheidung mit gemeinsamer Erklärung durchschnittlich etwa 1.500 bis 4.000 Euro je Partei realistisch. Einfache Fälle ohne Kinder und ohne nennenswertes Vermögen liegen in der Regel darunter; bei komplexen Vermögensfragen können höhere Kosten entstehen.
In Österreich erfolgt die Bemessung üblicherweise nach der sogenannten Percentelmetode. Massgebend sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, die Anzahl der Kinder und die Ausgestaltung der Obsorge. Ein Rechtsanwalt kann Ihre konkreten Ansprüche und die monatlichen Beträge im Detail berechnen.
Rückstände können gerichtlich eingeklagt und zwangsvollstreckt werden, etwa durch Pfändung. Bei längerer Nichtzahlung kommt zudem ein Strafverfahren wegen Unterhaltsschmuggels in Betracht. Dokumentieren Sie ausgebliebene Zahlungen und suchen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat, um Ansprüche und Zinsen zu sichern.