Familienrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Familienrecht in Österreich

Familienrecht umfasst Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Adoption. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie eine Trennung oder Scheidung vor sich haben und klären wollen, ob ein einvernehmlicher Weg mit gemeinsamer Scheidungserklärung möglich ist.
  • Nach der Trennung Fragen zum Unterhalt für Ihre Kinder oder zum Ehegattenunterhalt offen sind und keine Einigung in Sicht ist.
  • Es um die Obsorge für gemeinsame Kinder oder um eine geregelte Kontaktvereinbarung geht und Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen können.
  • Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner vereinbarten Unterhalt nicht zahlt und Unterhaltsrückstände aufgelaufen sind.
  • Die gemeinsame Wohnung oder das Haushaltsinventar aufgeteilt werden muss und Sie Ihre Rechte dabei kennen möchten.
  • Sie vor der Heirat einen Ehevertrag schliessen oder die vermögensrechtlichen Folgen einer späteren Trennung vorsorglich regeln wollen.

Typische Tätigkeiten im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Unterhaltsansprüche
Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
Obsorge- und Kontaktregelung
Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Die Kosten familienrechtlicher Beratung variieren je nach Kanzlei und Region. Für eine Erstberatung sind in der Regel zwischen 100 und 250 Euro üblich, ausführlichere Beratungen werden häufig mit Stundensätzen von durchschnittlich 150 bis 350 Euro abgerechnet. Bei einer streitigen Scheidung richtet sich das Honorar nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. dem Rechtsanwaltstarif und steigt mit dem Streitwert des Verfahrens. Für Scheidungen mit gemeinsamer Erklärung bieten viele Kanzleien Pauschalhonorare an.

Rechtsschutzversicherungen schliessen Streitigkeiten zwischen Ehepartnern oft von der Deckung aus; Unterhaltsansprüche der Kinder sind in manchen Tarifen dennoch eingeschlossen, weshalb sich ein Blick in die Police lohnt. Ist das Einkommen knapp, kann in Ehe- und Unterhaltssachen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, die Gerichtsgebühren und die anwaltliche Vertretung ganz oder teilweise übernimmt. Scheidungsverfahren werden in Österreich vor den Bezirksgerichten geführt.

Scheidung einvernehmlich oder streitig — was ist der Unterschied?

Bei der einvernehmlichen Scheidung erklären beide Ehegatten gemeinschaftlich die Auflösung der Ehe und einigen sich zugleich über Obsorge, Kontaktregelung, Unterhalt und die Auflösung des gemeinsamen Haushalts. Solche Verfahren dauern in der Regel nur wenige Monate und sind deutlich günstiger. Bei einer streitigen Scheidung fehlt die gemeinsame Erklärung; das Gericht entscheidet über die strittigen Punkte nach Beweisaufnahme, was mehr Zeit und ein höheres Honorar bedeutet. Eine anwaltliche Erstberatung zeigt früh, welcher Weg zu Ihrer Situation passt und welche Vereinbarungen in den Scheidungsvergleich aufgenommen werden sollten.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Österreich?

Je nach Kanzlei und Umfang der Nebenvereinbarungen sind für eine Scheidung mit gemeinsamer Erklärung durchschnittlich etwa 1.500 bis 4.000 Euro je Partei realistisch. Einfache Fälle ohne Kinder und ohne nennenswertes Vermögen liegen in der Regel darunter; bei komplexen Vermögensfragen können höhere Kosten entstehen.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts berechnet?

In Österreich erfolgt die Bemessung üblicherweise nach der sogenannten Percentelmetode. Massgebend sind das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, die Anzahl der Kinder und die Ausgestaltung der Obsorge. Ein Rechtsanwalt kann Ihre konkreten Ansprüche und die monatlichen Beträge im Detail berechnen.

Was passiert, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?

Rückstände können gerichtlich eingeklagt und zwangsvollstreckt werden, etwa durch Pfändung. Bei längerer Nichtzahlung kommt zudem ein Strafverfahren wegen Unterhaltsschmuggels in Betracht. Dokumentieren Sie ausgebliebene Zahlungen und suchen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat, um Ansprüche und Zinsen zu sichern.

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