Zentrum für Familienrecht

Rechtsanwalt in Wien Simmering, Wien

★★★★★ 5.0 (2 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Zentrum für Familienrecht — Kanzlei in Wien Simmering

Über Zentrum für Familienrecht

Zentrum für Familienrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Simmering, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Zentrum für Familienrecht sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Zentrum für Familienrecht — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Simmering finden.

Adresse
Simmeringer Hauptstraße 108B/Top 10, 1110 Wien, Österreich
Bewertung
5.0/5 (2 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–17:00
Dienstag09:00–17:00
Mittwoch09:00–17:00
Donnerstag09:00–17:00
Freitag09:00–16:30
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Zentrum für Familienrecht

Typische Tätigkeiten im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Unterhaltsansprüche
Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
Obsorge- und Kontaktregelung
Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Mehr zum Rechtsgebiet: Familienrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Wien Simmering

Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Simmering ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Simmering zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Simmering kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Zentrum für Familienrecht bewertet?

Zentrum für Familienrecht wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 2 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Simmering wider.

Wo befindet sich Zentrum für Familienrecht?

Die Kanzlei Zentrum für Familienrecht ist in Wien Simmering, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Simmeringer Hauptstraße 108B/Top 10, 1110 Wien, Österreich.

Wie erreiche ich Zentrum für Familienrecht?

Sie können Zentrum für Familienrecht telefonisch unter +43 1 4351230 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Zentrum für Familienrecht ab?

Bei Zentrum für Familienrecht in Wien Simmering handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.

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