Arbeitsrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Arbeitsrecht in Österreich

Arbeitsrecht behandelt Kündigung, Gehalt, Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie eine Kündigung erhalten haben und die kurzfristigen Fristen für eine Klage auf Kündigungsschutz oder Kündigungsentschädigung prüfen lassen wollen.
  • Ihr Arbeitgeber Sie fristlos entlassen hat und Sie die Rechtmässigkeit der Entlassung anfechten möchten.
  • Unklar ist, welche Kündigungsfrist und welcher Kündigungstermin nach Angestelltengesetz oder Kollektivvertrag für Sie gelten.
  • Es um die Berechnung der Abfindung nach dem AVRAG, um Urlaubsersatz oder um andere Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses geht.
  • Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben und Fragen zu Entgeltfortzahlung, Leistungen der Unfallversicherung oder zur Haftung des Arbeitgebers haben.
  • Sie einen Aufhebungsvertrag, ein Wettbewerbsverbot oder eine Vertragsänderung vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen wollen.

Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
Abfertigung neu (BMSVG)
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
Arbeitszeit und Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
Entgeltfortzahlung und Krankenstand
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
Karenz und Elternteilzeit
Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
Diskriminierung und Mobbing
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Viele Kanzleien bieten Arbeitnehmern eine Erstberatung zwischen 100 und 250 Euro an, teils auch kostenlos oder als Pauschalangebot für die Prüfung von Aufhebungsverträgen. Die Durchsetzung von Abfindungen wird häufig mit erfolgsabhängigen Komponenten kombiniert; gerichtliche Verfahren richten sich nach dem AHL 2015 bzw. dem Rechtsanwaltstarif. Da die Fristen im Arbeitsrecht sehr kurz sind, ist eine schnelle Beratung wichtiger als ein ausgedehnter Kostenvergleich.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden an den Arbeits- und Sozialgerichten verhandelt; in der ersten Instanz sind Verfahren für Arbeitnehmer gebührenfrei, und es besteht keine Anwaltspflicht. Trotzdem empfiehlt sich anwaltliche Vertretung, da Urteile weitreichende Folgen haben. Rechtsschutzversicherungen schliessen Arbeitsrechtssachen für Arbeitnehmer meist ein, häufig mit Wartefristen; beachten Sie, dass manche Tarife Streitigkeiten mit dem beim Versicherungsabschluss bestehenden Arbeitgeber einschränken.

Ordentliche Kündigung oder fristlose Entlassung — welche Rechte haben Sie?

Die ordentliche Kündigung beendet das Dienstverhältnis mit Ablauf von Frist und Termin; eine Abfindung nach dem AVRAG steht Arbeitnehmern der Spalten 1 bis 5 ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit zu. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, Kündigungsschutz besteht nur eingeschränkt. Die fristlose Entlassung ist nur bei wichtigem Grund zulässig, der in der Regel eine vorherige Abmahnung bzw. Warnung voraussetzt; ist sie unberechtigt, können Sie ihre Unrechtmässigkeit gerichtlich feststellen lassen und Schadenersatz verlangen. Für die Anfechtung gelten kurze Fristen: schriftliche Aufforderung binnen einer Woche, Klage binnen sechs Monaten.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich eine Kündigung anfechten?

Die Anfechtung ist binnen acht Wochen ab Zugang der Kündigung zu erklären (§ 105 ArbVG). Anfechtbar ist eine Kündigung in Österreich nur aus engen gesetzlichen Gründen, etwa Diskriminierung oder Missbrauch; kollektivvertragliche Bestimmungen können den Schutz verschärfen.

Wie viel Abfertigung steht mir zu?

Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto; ein Anspruch entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren. Für ältere Verhältnisse gilt das alte System mit steigenden Ansprüchen je nach Dienstzeit.

Wie hoch ist die Abfindung nach dem AVRAG?

Sie beträgt je nach Betriebszugehörigkeit und Spalte zwischen zwei und zwölf Monatsentgelten und beginnt mit drei Dienstjahren. Bei Eigenkündigung oder berechtigter fristloser Entlassung durch den Arbeitnehmer entfällt sie. Die genaue Berechnung hängt von Ihrer Spalte und Ihrem monatlichen Entgelt ab.

Welche Fristen gelten nach einer Kündigung?

Für eine Klage auf Kündigungsschutz bleiben zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung; die Klage auf Kündigungsentschädigung ist binnen sechs Monaten zu erheben. Nach einer fristlosen Entlassung sollte binnen einer Woche schriftlich die Unrechtmässigkeitserklärung gefordert werden. Suchen Sie daher umgehend anwaltliche Beratung auf.

Was gilt nach einem Arbeitsunfall?

Der Arbeitgeber meldet die Verletzung an die Unfallversicherung (AUVA), deren Leistungen unabhängig vom Verschulden zustehen; die Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Angestelltengesetz bzw. dem AVRAG und nach Kollektivverträgen. Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen in der Regel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, da die Haftung für gewöhnliche Arbeitsrisiken ausgeschlossen ist.

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