Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht
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Profil anzeigen →In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Arbeitsrecht behandelt Kündigung, Gehalt, Arbeitsvertrag und Arbeitsbedingungen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Viele Kanzleien bieten Arbeitnehmern eine Erstberatung zwischen 100 und 250 Euro an, teils auch kostenlos oder als Pauschalangebot für die Prüfung von Aufhebungsverträgen. Die Durchsetzung von Abfindungen wird häufig mit erfolgsabhängigen Komponenten kombiniert; gerichtliche Verfahren richten sich nach dem AHL 2015 bzw. dem Rechtsanwaltstarif. Da die Fristen im Arbeitsrecht sehr kurz sind, ist eine schnelle Beratung wichtiger als ein ausgedehnter Kostenvergleich.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden an den Arbeits- und Sozialgerichten verhandelt; in der ersten Instanz sind Verfahren für Arbeitnehmer gebührenfrei, und es besteht keine Anwaltspflicht. Trotzdem empfiehlt sich anwaltliche Vertretung, da Urteile weitreichende Folgen haben. Rechtsschutzversicherungen schliessen Arbeitsrechtssachen für Arbeitnehmer meist ein, häufig mit Wartefristen; beachten Sie, dass manche Tarife Streitigkeiten mit dem beim Versicherungsabschluss bestehenden Arbeitgeber einschränken.
Die ordentliche Kündigung beendet das Dienstverhältnis mit Ablauf von Frist und Termin; eine Abfindung nach dem AVRAG steht Arbeitnehmern der Spalten 1 bis 5 ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit zu. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, Kündigungsschutz besteht nur eingeschränkt. Die fristlose Entlassung ist nur bei wichtigem Grund zulässig, der in der Regel eine vorherige Abmahnung bzw. Warnung voraussetzt; ist sie unberechtigt, können Sie ihre Unrechtmässigkeit gerichtlich feststellen lassen und Schadenersatz verlangen. Für die Anfechtung gelten kurze Fristen: schriftliche Aufforderung binnen einer Woche, Klage binnen sechs Monaten.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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Profil anzeigen →Die Anfechtung ist binnen acht Wochen ab Zugang der Kündigung zu erklären (§ 105 ArbVG). Anfechtbar ist eine Kündigung in Österreich nur aus engen gesetzlichen Gründen, etwa Diskriminierung oder Missbrauch; kollektivvertragliche Bestimmungen können den Schutz verschärfen.
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto; ein Anspruch entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren. Für ältere Verhältnisse gilt das alte System mit steigenden Ansprüchen je nach Dienstzeit.
Sie beträgt je nach Betriebszugehörigkeit und Spalte zwischen zwei und zwölf Monatsentgelten und beginnt mit drei Dienstjahren. Bei Eigenkündigung oder berechtigter fristloser Entlassung durch den Arbeitnehmer entfällt sie. Die genaue Berechnung hängt von Ihrer Spalte und Ihrem monatlichen Entgelt ab.
Für eine Klage auf Kündigungsschutz bleiben zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung; die Klage auf Kündigungsentschädigung ist binnen sechs Monaten zu erheben. Nach einer fristlosen Entlassung sollte binnen einer Woche schriftlich die Unrechtmässigkeitserklärung gefordert werden. Suchen Sie daher umgehend anwaltliche Beratung auf.
Der Arbeitgeber meldet die Verletzung an die Unfallversicherung (AUVA), deren Leistungen unabhängig vom Verschulden zustehen; die Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem Angestelltengesetz bzw. dem AVRAG und nach Kollektivverträgen. Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen in der Regel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, da die Haftung für gewöhnliche Arbeitsrisiken ausgeschlossen ist.