Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht
Rechtsanwalt in Wien Josefstadt, Wien
Über Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht
Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Josefstadt, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus über 109 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Josefstadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–18:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–18:00 |
| Mittwoch | 09:00–18:00 |
| Donnerstag | 09:00–18:00 |
| Freitag | 09:00–16:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht
Typische Tätigkeiten von Kanzleien
- Einvernehmliche Scheidung
- Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
- Streitige Scheidung
- Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
- Unterhaltsansprüche
- Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
- Obsorge- und Kontaktregelung
- Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
- Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
- Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
- Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
- Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.
- Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
- Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
- Abfertigung neu (BMSVG)
- Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
- Arbeitszeit und Überstunden
- Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
- Entgeltfortzahlung und Krankenstand
- Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
- Karenz und Elternteilzeit
- Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
- Diskriminierung und Mobbing
- Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Mehr zum Rechtsgebiet: Familienrecht, Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wien Josefstadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Josefstadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Josefstadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Josefstadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht bewertet?
Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 109 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Josefstadt wider.
Wo befindet sich Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht?
Die Kanzlei Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht ist in Wien Josefstadt, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Lederergasse 22/3 1st floor, 1080 Wien, Österreich.
Wie erreiche ich Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht?
Sie können Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht telefonisch unter +43 1 3460803 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht ab?
Bei Law and Beyond Kainz & Kamp- Rechtsanwalt Wien für Arbeitsrecht, Familienrecht & Fremdenrecht in Wien Josefstadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.
Was kostet eine Scheidung in Österreich?
Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.
Wie lange kann ich eine Kündigung anfechten?
Die Anfechtung ist binnen acht Wochen ab Zugang der Kündigung zu erklären (§ 105 ArbVG). Anfechtbar ist eine Kündigung in Österreich nur aus engen gesetzlichen Gründen, etwa Diskriminierung oder Missbrauch; kollektivvertragliche Bestimmungen können den Schutz verschärfen.
Wie viel Abfertigung steht mir zu?
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto; ein Anspruch entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren. Für ältere Verhältnisse gilt das alte System mit steigenden Ansprüchen je nach Dienstzeit.