Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht
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Profil anzeigen →In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Zivilrecht regelt Verträge, Schadensersatz und zivilrechtliche Streitigkeiten. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beim gerichtlichen Vorgehen richtet sich das Honorar nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. dem Rechtsanwaltstarif und steigt mit dem Streitwert. Ausserhalb eines Verfahrens sind Stundensätze von durchschnittlich 150 bis 350 Euro üblich; eine Erstberatung kostet in der Regel 100 bis 250 Euro. Zu den Anwaltskosten kommen Gerichtsgebühren und allfällige Beweiskosten, etwa für Sachverständige, die das Verfahren zusätzlich verteuern können.
Rechtsschutzversicherungen decken zivilrechtliche Streitigkeiten meist umfassend, üblicherweise gegen Selbstbehalt und nach Wartefristen. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen; sie übernimmt Gerichtsgebühren und trägt die anwaltliche Vertretung ganz oder teilweise. Erleichternd wirkt auch die Zuständigkeit: Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro verhandelt das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht — die Wertgrenze beeinflusst Gebühren und Verfahrensdauer spürbar.
Der Zahlungsbefehl ist das vereinfachte Mahnverfahren beim Bezirksgericht: Er ist schneller und günstiger als eine Klage und eignet sich für unbestrittene Forderungen. Erhebt die beklagte Partei binnen vier Wochen Einwendungen, geht der Fall in ein ordentliches Verfahren über; sonst wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann der Zwangsvollstreckung zugrunde gelegt werden. Die Klage beginnt von vorneherein mit Tagsatzung und Beweisaufnahme und ist bei streitigen Ansprüchen der geeignete Weg. Welcher Behelf sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Gegner voraussichtlich widersprechen wird und wie die Beweislage aussieht — diese Einschätzung liefert die anwaltliche Beratung.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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Profil anzeigen →Nach dem ISG 2015 entscheidet in der Regel bis 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab 5.000 Euro Streitwert besteht Anwaltszwang (§ 11 ZPO).
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB). Viele Ansprüche, insbesondere Schadenersatz und Bereicherungsansprüche, verjähren in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB), weshalb eine frühe Geltendmachung sinnvoll ist.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Viele Ansprüche verjähren jedoch kürzer, etwa in drei Jahren: so unter anderem Werklohn, Zinsen und deliktischer Schadenersatz ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist oder eine Verjährung droht.
Er wird rechtskräftig und kann der Exekution zugrunde gelegt werden, etwa durch Kontopfändung oder Lohnpfändung. Eine spätere Abwehr ist nur mehr über eingeschränkte Vollstreckungsbehelfe möglich. Nutzen Sie daher die Vier-Wochen-Frist und lassen Sie Einwendungen anwaltlich formulieren.
Honorar und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert; bei einem Gegenstandswert von 15.000 Euro sind inklusive Gebühren durchschnittlich mehrere tausend Euro je Instanz realistisch, je nach Kanzlei und Verlauf. Eine Rechtsschutzversicherung oder Verfahrenskostenhilfe kann die Belastung deutlich reduzieren.