Zivilrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Zivilrecht in Österreich

Zivilrecht regelt Verträge, Schadensersatz und zivilrechtliche Streitigkeiten. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Ein Vertragspartner einen geschlossenen Vertrag nicht oder mangelhaft erfüllt und Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen.
  • Sie einen Zahlungsbefehl im Mahnverfahren erhalten haben und binnen vier Wochen Einwendungen erheben möchten.
  • Sie durch das Verhalten oder die Säumnis eines anderen einen Schaden erlitten haben und Schadenersatz geltend machen wollen.
  • Forderungen drohen zu verjähren und Sie wissen möchten, welche Verjährungsfristen des ABGB gelten.
  • Sie vor der Unterzeichnung eines Vertrags, etwa eines Kauf-, Kredit- oder Sicherheitenvertrags, eine rechtliche Prüfung wünschen.
  • Sie eine Zahlungsklage oder Exekution gegen sich abwehren müssen und Fristen für Rechtsmittel laufen.

Typische Tätigkeiten im Zivilrecht

Zivilklagen und Prozessvertretung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ISG 2015: In der Regel entscheidet bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro sowie in Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang (§§ 11, 28 ZPO).
Mahnwesen und Zahlungsbefehl
Über eine Mahnklage (§§ 1 ff EO) erlässt das Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl, gegen den der Schuldner in der Regel binnen 14 Tagen Widerspruch erheben kann. Ohne Widerspruch erwächst ein vollstreckbarer Titel; gesetzliche Verzugszinsen betragen vier Prozent (§ 1000 ABGB), im Unternehmensverkehr sind höhere Zinsen möglich.
Vertragserstellung und -prüfung
Beim Vertragsabschluss sind die Grenzen aus § 879 Abs 3 ABGB (Verbot kundenfeindlicher Klauseln) und dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift kostet je nach Kanzlei typischerweise im Rahmen einer Erstberatung von 100 bis 250 Euro und kann teure Folgen vermeiden.
Schadenersatz und Gewährleistung
Gewährleistungsrechte (§§ 922 ff ABGB) umfassen unter anderem Verbesserung, Preisminderung und Wandlung, während Schadenersatz ein Verschulden voraussetzt. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB), viele Ansprüche verjähren jedoch in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB).
Rechtsmittel im Zivilprozess
Berufung und Rekurs stehen gegen Zwischen- und Endurteile zu; bei Beschwerden bis 4.000 Euro ist die Berufung ausgeschlossen (§ 495 ZPO). Die Revision beziehungsweise der Revisionsrekurs an den OGH setzt eine erhebliche Rechtsfrage voraus und unterliegt strengen Zulassungsschranken.
Vollstreckung und Exekution
Nach einem Titel ist die Zwangsvollstreckung nach der Exekutionsordnung (EO) möglich, etwa durch Pfändung beweglicher Sachen, Kontopfändung oder Liegenschaftsexekution. Bereits im Vorfeld lässt sich durch Titelanerkennung oder eine Vergleichsverhandlung häufig viel Zeit und Aufwand sparen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Beim gerichtlichen Vorgehen richtet sich das Honorar nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. dem Rechtsanwaltstarif und steigt mit dem Streitwert. Ausserhalb eines Verfahrens sind Stundensätze von durchschnittlich 150 bis 350 Euro üblich; eine Erstberatung kostet in der Regel 100 bis 250 Euro. Zu den Anwaltskosten kommen Gerichtsgebühren und allfällige Beweiskosten, etwa für Sachverständige, die das Verfahren zusätzlich verteuern können.

Rechtsschutzversicherungen decken zivilrechtliche Streitigkeiten meist umfassend, üblicherweise gegen Selbstbehalt und nach Wartefristen. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen; sie übernimmt Gerichtsgebühren und trägt die anwaltliche Vertretung ganz oder teilweise. Erleichternd wirkt auch die Zuständigkeit: Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro verhandelt das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht — die Wertgrenze beeinflusst Gebühren und Verfahrensdauer spürbar.

Zahlungsbefehl oder Klage — wann kommt welches Verfahren in Frage?

Der Zahlungsbefehl ist das vereinfachte Mahnverfahren beim Bezirksgericht: Er ist schneller und günstiger als eine Klage und eignet sich für unbestrittene Forderungen. Erhebt die beklagte Partei binnen vier Wochen Einwendungen, geht der Fall in ein ordentliches Verfahren über; sonst wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann der Zwangsvollstreckung zugrunde gelegt werden. Die Klage beginnt von vorneherein mit Tagsatzung und Beweisaufnahme und ist bei streitigen Ansprüchen der geeignete Weg. Welcher Behelf sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Gegner voraussichtlich widersprechen wird und wie die Beweislage aussieht — diese Einschätzung liefert die anwaltliche Beratung.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Gericht ist bei welchem Streitwert zuständig?

Nach dem ISG 2015 entscheidet in der Regel bis 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab 5.000 Euro Streitwert besteht Anwaltszwang (§ 11 ZPO).

Wann verjähren zivilrechtliche Ansprüche?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB). Viele Ansprüche, insbesondere Schadenersatz und Bereicherungsansprüche, verjähren in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB), weshalb eine frühe Geltendmachung sinnvoll ist.

Wie lange verjähren Ansprüche nach dem ABGB?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre. Viele Ansprüche verjähren jedoch kürzer, etwa in drei Jahren: so unter anderem Werklohn, Zinsen und deliktischer Schadenersatz ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist oder eine Verjährung droht.

Was passiert, wenn ich gegen einen Zahlungsbefehl nicht reagiere?

Er wird rechtskräftig und kann der Exekution zugrunde gelegt werden, etwa durch Kontopfändung oder Lohnpfändung. Eine spätere Abwehr ist nur mehr über eingeschränkte Vollstreckungsbehelfe möglich. Nutzen Sie daher die Vier-Wochen-Frist und lassen Sie Einwendungen anwaltlich formulieren.

Was kostet ein Zivilprozess in Österreich ungefähr?

Honorar und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert; bei einem Gegenstandswert von 15.000 Euro sind inklusive Gebühren durchschnittlich mehrere tausend Euro je Instanz realistisch, je nach Kanzlei und Verlauf. Eine Rechtsschutzversicherung oder Verfahrenskostenhilfe kann die Belastung deutlich reduzieren.

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