Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht |

Rechtsanwalt in Salzburg, Salzburg

★★★★★ 5.0 (46 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | — Kanzlei in Salzburg

Über Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht |

Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg, Salzburg. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Salzburg finden.

Adresse
Platzl 5, 5020 Salzburg, Österreich
Bewertung
5.0/5 (46 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:30–12:30, 13:30–17:00
Dienstag08:30–12:30, 13:30–17:00
Mittwoch08:30–12:30, 13:30–17:00
Donnerstag08:30–12:30, 13:30–17:00
Freitag08:30–12:30
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht |

Typische Tätigkeiten von Kanzleien

Zivilklagen und Prozessvertretung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ISG 2015: In der Regel entscheidet bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro sowie in Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang (§§ 11, 28 ZPO).
Mahnwesen und Zahlungsbefehl
Über eine Mahnklage (§§ 1 ff EO) erlässt das Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl, gegen den der Schuldner in der Regel binnen 14 Tagen Widerspruch erheben kann. Ohne Widerspruch erwächst ein vollstreckbarer Titel; gesetzliche Verzugszinsen betragen vier Prozent (§ 1000 ABGB), im Unternehmensverkehr sind höhere Zinsen möglich.
Vertragserstellung und -prüfung
Beim Vertragsabschluss sind die Grenzen aus § 879 Abs 3 ABGB (Verbot kundenfeindlicher Klauseln) und dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift kostet je nach Kanzlei typischerweise im Rahmen einer Erstberatung von 100 bis 250 Euro und kann teure Folgen vermeiden.
Schadenersatz und Gewährleistung
Gewährleistungsrechte (§§ 922 ff ABGB) umfassen unter anderem Verbesserung, Preisminderung und Wandlung, während Schadenersatz ein Verschulden voraussetzt. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB), viele Ansprüche verjähren jedoch in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB).
Rechtsmittel im Zivilprozess
Berufung und Rekurs stehen gegen Zwischen- und Endurteile zu; bei Beschwerden bis 4.000 Euro ist die Berufung ausgeschlossen (§ 495 ZPO). Die Revision beziehungsweise der Revisionsrekurs an den OGH setzt eine erhebliche Rechtsfrage voraus und unterliegt strengen Zulassungsschranken.
Vollstreckung und Exekution
Nach einem Titel ist die Zwangsvollstreckung nach der Exekutionsordnung (EO) möglich, etwa durch Pfändung beweglicher Sachen, Kontopfändung oder Liegenschaftsexekution. Bereits im Vorfeld lässt sich durch Titelanerkennung oder eine Vergleichsverhandlung häufig viel Zeit und Aufwand sparen.
Kaufvertragserrichtung und Treuhandabwicklung
Immobiliengeschäfte werden in Österreich üblicherweise durch Rechtsanwälte oder Notare beglaubigt errichtet; die Treuhandabwicklung des Kaufpreises erfolgt über ein Anwaltstreuhandkonto. Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), Stempelgebühr (1,1 Prozent bei Ratenzahlung) und Grundbuchseinverleibung (1,1 Prozent) sind einzuplanen.
Grundbuchprüfung und Einverleibung
Vor jedem Kauf ist das Grundbuch auf Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte, Servituten und öffentlich-rechtliche Duldungspflichten zu prüfen. Der gesicherte Erwerb setzt die Einverleibung ins Grundbuch voraus; dafür sind in der Regel Wochen bis Monate zu veranschlagen.
Wohnungseigentum (WEG 2002)
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt das Eigentum an Benützungseinheiten innerhalb einer Liegenschaft sowie die Wohnungseigentümergemeinschaft. Käufer sollten Nutzungs- und Verpflichtungserklärungen sowie Instandhaltungsstand und Rücklagen in der Regel prüfen lassen.
Bauträgerverträge (BTVG)
Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sichert Anzahlungen durch Zahlungsbegrenzungen nach Baufortschritt sowie Anforderungen wie Bankgarantien ab. Käufer können den vollständig erhaltenen Vertrag in der Regel binnen einer Woche widerrufen (§ 30 a BTVG); Abnahme und Gewährleistung sind genau zu regeln.
Nachbarrecht und Duldungspflichten
Nachbarschaftsstreitigkeiten etwa über Abstandflächen oder Immissionen von Geruch, Lärm und Rauch folgen den §§ 364 ff ABGB; bestimmte Streitfälle gehören vor den Nachbarrechtsrichter des Bezirksgerichts. Öffentlich-rechtliche Duldungspflichten aus Bewilligungen können die Nutzung zusätzlich einschränken.
Due Diligence beim Liegenschaftskauf
Zu einer professionellen Prüfung gehören Grundbuchauszug, Widmung und Bebaubarkeit, Miet- und Bestandverhältnisse sowie Baubehördenauskünfte. Die Kosten für eine solche Prüfung bewegen sich je nach Kanzlei und Umfang häufig im niedrigen vierstelligen Bereich.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Mehr zum Rechtsgebiet: Zivilrecht, Immobilienrecht, Erbrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Salzburg

Für rechtliche Streitigkeiten in Salzburg ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Salzburg zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Salzburg. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Salzburg, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Salzburg kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | bewertet?

Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 46 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Salzburg wider.

Wo befindet sich Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht |?

Die Kanzlei Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | ist in Salzburg, Salzburg ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Platzl 5, 5020 Salzburg, Österreich.

Wie erreiche ich Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht |?

Sie können Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | telefonisch unter +43 662 880210 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | ab?

Bei Dr. Ernst Kohlbacher | Rechtsanwalt | Erbrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht | in Salzburg handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

Welches Gericht ist bei welchem Streitwert zuständig?

Nach dem ISG 2015 entscheidet in der Regel bis 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab 5.000 Euro Streitwert besteht Anwaltszwang (§ 11 ZPO).

Wann verjähren zivilrechtliche Ansprüche?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB). Viele Ansprüche, insbesondere Schadenersatz und Bereicherungsansprüche, verjähren in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB), weshalb eine frühe Geltendmachung sinnvoll ist.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Üblich sind Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent, Stempelgebühr von 1,1 Prozent bei Ratenzahlung des Kaufpreises, 1,1 Prozent für die Grundbuchseinverleibung sowie Honorar für die Vertragserrichtung. Zusammen fallen in der Regel 8 bis 11 Prozent an, je nachdem ob eine Vermittlungsprovision hinzukommt.

Warum ist die Grundbuchprüfung so wichtig?

Das Grundbuch zeigt Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte, Servituten und öffentlich-rechtliche Duldungspflichten; Belastungen gehen in der Regel mit der Liegenschaft auf den Käufer über. Ohne Prüfung drohen unerwartete Rechte Dritter am Objekt.

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