Erbrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Erbrecht in Österreich

Erbrecht umfasst Testament, Nachlass und Erbfolge. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie ein Testament errichten oder ein bestehendes auf rechtliche Wirksamkeit und Aktualität prüfen lassen wollen.
  • Ein Angehöriger verstorben ist und Sie Fragen zum Verlassenschaftsverfahren, zur Einantwortung oder zur Ausschlagung haben.
  • Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden oder Sie als Erbe solche Ansprüche bewerten und abwehren müssen.
  • Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft festgefahren ist, etwa bei einer geerbten Immobilie oder einem übernommenen Unternehmen.
  • Sie Ihren Nachlass vorsorglich regeln wollen, etwa durch Ehegattentestament, Erbverzicht oder Vermögensübertragung zu Lebzeiten.
  • Der Nachlass überschuldet erscheint und Sie wissen möchten, wie und innerhalb welcher Frist Sie ausschlagen können.

Typische Tätigkeiten im Erbrecht

Verlassenschaftsverfahren
Die Verlassenschaftsabhandlung wird beim Verlassenschaftsgericht (in der Regel Bezirksgericht) nach dem Außeren Streitgesetz (AußStrG) durchgeführt und von einem Verlassenschaftskommissär, meist einem Notar oder Rechtsanwalt, geführt. Die Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen; die Kosten werden aus dem Nachlass bestritten.
Ausschlagung des Erbes
Wer einen überschuldeten Nachlass nicht antreten will, kann binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 556 ABGB); die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Nach Fristablauf haften die Erben in der Regel für die Nachlassverbindlichkeiten.
Testament und Erbvertrag
Österreich erkennt verschiedene Testamentsformen an, etwa das eigenhändige Testament (vollständig handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift), das fremdhändige Testament mit Zeugen sowie den Notariatsakt. Regelmäßige Aktualisierung ist sinnvoll, da sich Familien- und Vermögensverhältnisse ändern.
Pflichtteilsansprüche
Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis von Enterbung und Testament (§ 1487 ABGB).
Überschuldete Nachlassmassen
Bei überschuldeten Verlassenschaften ist die Ausschlagung häufig der sicherste Weg; alternativ kann über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Der Verlassenschaftskommissär erstattet vor der Einantwortung eine Abrechnung über Aktiven und Passiven.
Schenkungen und Vorwegnahmen
Schenkungen unter Lebenden können bei grobem Undank unter Umständen widerrufen werden (§ 936 ABGB); unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften lösen Grunderwerbsteuer aus, bei nahen Angehörigen in der Regel 0,5 Prozent. Eine Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht in Österreich seit 2008 nicht mehr.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Die Beratung wird meist auf Stundenbasis verrechnet; üblich sind in der Regel 200 bis 400 Euro je nach Kanzlei und Region, Erstberatungen kosten durchschnittlich 100 bis 300 Euro. Für die Errichtung eines Testaments verlangen viele Kanzleien Pauschalen von einigen hundert Euro, abhängig von Umfang und Vermögensstruktur. Im Verlassenschaftsverfahren vor dem Verlassenschaftsgericht fallen Gerichtsgebühren nach dem Verlassenschaftstarif sowie Kosten für die beizuziehende Rechtsanwältin oder den Notar an.

Seit der Erbrechtsreform zum 1. Jänner 2022 (ErbRÄG 2015) erledigen Notare im Weg der Notariatssubstitution zahlreiche Aufgaben des Gerichts, und der Pflichtteil ist grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet. Rechtsschutzversicherungen schliessen Erbstreitigkeiten häufig aus — prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie ein Verfahren einleiten. Für bedürftige Beteiligte kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Da Ausschlagungsfristen mit in der Regel sechs Wochen kurz sind, sollte bei möglicherweise überschuldeten Nachlassen sofort Beratung erfolgen.

Eigenhändiges, Zeugen- oder notarielles Testament — welche Form ist richtig?

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein; es kostet nichts, birgt aber die Gefahr von Formfehlern und späteren Anfechtungen. Bei der Errichtung vor Zeugen (drei Zeugen oder Notar mit zwei Zeugen) ist die Form besser abgesichert. Das notarielle Testament bietet die grösste Rechtssicherheit, verursacht aber Kosten, die vom Vermögen abhängen. In jedem Fall empfiehlt sich eine regelmässige Aktualisierung — etwa nach Heirat, Scheidung, Geburt oder grösseren Vermögensänderungen —, damit die letzte Verfügung Ihrer tatsächlichen Situation entspricht.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Verlassenschaftsabhandlung?

In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig von der Zusammensetzung des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten unter den Beteiligten. Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen und können binnen sechs Wochen ausschlagen.

Wie viel Pflichtteil steht zu?

Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis, weshalb eine zeitnahe Geltendmachung sinnvoll ist.

Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Ehegatte und Kinder erben in erster Linie, danach Eltern und weitere Verwandte. Das Verlassenschaftsgericht stellt die Erben fest und spricht die Einantwortung aus. Eine vorsorgliche Regelung durch Testament verhindert unerwünschte Ergebnisse und spätere Auseinandersetzungen.

Kann ich nahen Angehörigen den Pflichtteil entziehen?

Nächste Angehörige wie Kinder und Ehegatte behalten trotz Enterbung einen Pflichtteil, der seit 2022 grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet ist und unter bestimmten Voraussetzungen in einen Nießbrauch umgewandelt werden kann. Eine gänzliche Entziehung ist nur aus den gesetzlich genannten Gründen möglich, etwa schweren Verbrechen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige.

Was kostet ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich?

Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verlassenschaftstarif vom Wert des Nachlasses; zusammen mit den Kosten für Notar oder Rechtsanwalt sind je nach Nachlasswert einige hundert bis mehrere tausend Euro realistisch. Vor Beauftragung können Sie sich von der Kanzlei ein schriftliches Angebot einholen lassen.

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