Sokolski & Madany Rechtsanwälte | Erbrecht, Strafrecht, Scheidung - polski adwokat Wiedeń - prawo karne, rozwod wieden
Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich
Tel: +43 1 5811175
Profil anzeigen →In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Erbrecht umfasst Testament, Nachlass und Erbfolge. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Die Beratung wird meist auf Stundenbasis verrechnet; üblich sind in der Regel 200 bis 400 Euro je nach Kanzlei und Region, Erstberatungen kosten durchschnittlich 100 bis 300 Euro. Für die Errichtung eines Testaments verlangen viele Kanzleien Pauschalen von einigen hundert Euro, abhängig von Umfang und Vermögensstruktur. Im Verlassenschaftsverfahren vor dem Verlassenschaftsgericht fallen Gerichtsgebühren nach dem Verlassenschaftstarif sowie Kosten für die beizuziehende Rechtsanwältin oder den Notar an.
Seit der Erbrechtsreform zum 1. Jänner 2022 (ErbRÄG 2015) erledigen Notare im Weg der Notariatssubstitution zahlreiche Aufgaben des Gerichts, und der Pflichtteil ist grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet. Rechtsschutzversicherungen schliessen Erbstreitigkeiten häufig aus — prüfen Sie Ihre Police, bevor Sie ein Verfahren einleiten. Für bedürftige Beteiligte kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Da Ausschlagungsfristen mit in der Regel sechs Wochen kurz sind, sollte bei möglicherweise überschuldeten Nachlassen sofort Beratung erfolgen.
Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein; es kostet nichts, birgt aber die Gefahr von Formfehlern und späteren Anfechtungen. Bei der Errichtung vor Zeugen (drei Zeugen oder Notar mit zwei Zeugen) ist die Form besser abgesichert. Das notarielle Testament bietet die grösste Rechtssicherheit, verursacht aber Kosten, die vom Vermögen abhängen. In jedem Fall empfiehlt sich eine regelmässige Aktualisierung — etwa nach Heirat, Scheidung, Geburt oder grösseren Vermögensänderungen —, damit die letzte Verfügung Ihrer tatsächlichen Situation entspricht.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich
Tel: +43 1 5811175
Profil anzeigen →Wiener Str. 18, 3430 Tulln an der Donau, Österreich
Tel: +43 2272 81929
Profil anzeigen →Pöckgasse 8/5, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Tel: +43 2622 47744
Profil anzeigen →Maria-Theresia-Straße 25, 4600 Wels, Österreich
Tel: +43 7242 67373
Profil anzeigen →Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Österreich
Tel: +43 512 574095
Profil anzeigen →Unterer Stadtpl. 24, 6330 Kufstein, Österreich
Tel: +43 5372 64553
Profil anzeigen →Peraustraße 9, 9500 Villach, Österreich
Tel: +43 4242 28122
Profil anzeigen →Platzl 5, 5020 Salzburg, Österreich
Tel: +43 662 880210
Profil anzeigen →In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig von der Zusammensetzung des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten unter den Beteiligten. Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen und können binnen sechs Wochen ausschlagen.
Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis, weshalb eine zeitnahe Geltendmachung sinnvoll ist.
Dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Ehegatte und Kinder erben in erster Linie, danach Eltern und weitere Verwandte. Das Verlassenschaftsgericht stellt die Erben fest und spricht die Einantwortung aus. Eine vorsorgliche Regelung durch Testament verhindert unerwünschte Ergebnisse und spätere Auseinandersetzungen.
Nächste Angehörige wie Kinder und Ehegatte behalten trotz Enterbung einen Pflichtteil, der seit 2022 grundsätzlich als Geldanspruch ausgestaltet ist und unter bestimmten Voraussetzungen in einen Nießbrauch umgewandelt werden kann. Eine gänzliche Entziehung ist nur aus den gesetzlich genannten Gründen möglich, etwa schweren Verbrechen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige.
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verlassenschaftstarif vom Wert des Nachlasses; zusammen mit den Kosten für Notar oder Rechtsanwalt sind je nach Nachlasswert einige hundert bis mehrere tausend Euro realistisch. Vor Beauftragung können Sie sich von der Kanzlei ein schriftliches Angebot einholen lassen.