Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht

Rechtsanwalt in Innsbruck, Tirol

★★★★★ 5.0 (24 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht — Kanzlei in Innsbruck

Über Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht

Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck, Tirol. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus 24 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Innsbruck finden.

Adresse
Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Österreich
Bewertung
5.0/5 (24 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–18:00
Dienstag08:00–18:00
Mittwoch08:00–18:00
Donnerstag08:00–18:00
Freitag08:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht

Typische Tätigkeiten von Kanzleien

Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Unterhaltsansprüche
Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
Obsorge- und Kontaktregelung
Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.
Verlassenschaftsverfahren
Die Verlassenschaftsabhandlung wird beim Verlassenschaftsgericht (in der Regel Bezirksgericht) nach dem Außeren Streitgesetz (AußStrG) durchgeführt und von einem Verlassenschaftskommissär, meist einem Notar oder Rechtsanwalt, geführt. Die Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen; die Kosten werden aus dem Nachlass bestritten.
Ausschlagung des Erbes
Wer einen überschuldeten Nachlass nicht antreten will, kann binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 556 ABGB); die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Nach Fristablauf haften die Erben in der Regel für die Nachlassverbindlichkeiten.
Testament und Erbvertrag
Österreich erkennt verschiedene Testamentsformen an, etwa das eigenhändige Testament (vollständig handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift), das fremdhändige Testament mit Zeugen sowie den Notariatsakt. Regelmäßige Aktualisierung ist sinnvoll, da sich Familien- und Vermögensverhältnisse ändern.
Pflichtteilsansprüche
Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis von Enterbung und Testament (§ 1487 ABGB).
Überschuldete Nachlassmassen
Bei überschuldeten Verlassenschaften ist die Ausschlagung häufig der sicherste Weg; alternativ kann über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Der Verlassenschaftskommissär erstattet vor der Einantwortung eine Abrechnung über Aktiven und Passiven.
Schenkungen und Vorwegnahmen
Schenkungen unter Lebenden können bei grobem Undank unter Umständen widerrufen werden (§ 936 ABGB); unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften lösen Grunderwerbsteuer aus, bei nahen Angehörigen in der Regel 0,5 Prozent. Eine Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht in Österreich seit 2008 nicht mehr.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Mehr zum Rechtsgebiet: Familienrecht, Erbrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Innsbruck

Für rechtliche Streitigkeiten in Innsbruck ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Innsbruck zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Innsbruck. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Innsbruck kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht bewertet?

Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 24 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Innsbruck wider.

Wo befindet sich Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht?

Die Kanzlei Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht ist in Innsbruck, Tirol ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Österreich.

Wie erreiche ich Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht?

Sie können Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht telefonisch unter +43 512 574095 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht ab?

Bei Mag. Bernd Auer - Rechtsanwalt Erbrecht und Familien/ Scheidungsrecht in Innsbruck handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.

Wie lange dauert eine Verlassenschaftsabhandlung?

In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig von der Zusammensetzung des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten unter den Beteiligten. Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen und können binnen sechs Wochen ausschlagen.

Wie viel Pflichtteil steht zu?

Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis, weshalb eine zeitnahe Geltendmachung sinnvoll ist.

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