Strafrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Strafrecht in Österreich

Strafrecht befasst sich mit Straftaten, Strafverteidigung und Strafverfahren. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als beschuldigte Person vorgeladen werden und Ihre Rechte vor der Vernehmung kennen möchten.
  • Bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt oder angekündigt wurde und Sie sofort verteidigt werden wollen.
  • Sie eine Ladung zur Erstbegehung oder zu einem Hauptverhandlungstermin erhalten haben.
  • Eine nahestehende Person festgenommen wurde oder sich in Untersuchungshaft befindet und Sie eine Anstaltsbetreuung organisieren möchten.
  • Sie eine Einstellung des Verfahrens oder eine Diversion mit Auflagen anstreben und über Vor- und Nachteile beraten werden wollen.
  • Sie als Opfer einer Straftat Fragen zu Nebenbeteiligung, Schadenersatz oder Entschädigung haben.

Typische Tätigkeiten im Strafrecht

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
Diversion und Außerverfolgungsetzung
Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
Untersuchungshaft und Haftprüfung
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
Rechtsmittel im Strafprozess
Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
Privatbeteiligung und Opfervertretung
Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Strafverteidiger rechnen häufig nach Stundensätzen ab, die je nach Kanzlei, Region und Schwierigkeitsgrad in der Regel zwischen 200 und 400 Euro liegen. Für konkrete Verfahrensschritte wie Erstbegehung, Vernehmungen oder Hauptverhandlung werden oft Pauschalhonorare vereinbart; eine ausführliche Erstberatung kostet durchschnittlich 150 bis 300 Euro. Da Weichenstellungen im Ermittlungsverfahren oft entscheidend sind, lohnt sich die Beiziehung eines Verteidigers möglichst früh.

Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigung nur eingeschränkt: Vorsatzdelikte sind meist ausgeschlossen, manche Tarife übernehmen aber Abwehrkosten bei fahrlässigen Taten oder mit Selbstbehalt. Mittellosen beschuldigten Personen kann auf Antrag ein beigeordneter Verteidiger zur Seite gestellt werden, dessen Kosten dann übernommen werden. Als Opfer einer Straftat unterstützen Sie Opferhilfe-Einrichtungen kostenlos; über die Nebenbeteiligung hinaus informiert Sie ein Rechtsanwalt über zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter.

Diversion oder Hauptverhandlung: Welche Wege gibt es nach der Anzeige?

Bei geringer Schuld und einfacher Sach- und Rechtslage können Staatsanwaltschaft oder Gericht das Verfahren gegen Auflagen einstellen (Diversion), etwa gegen Geldzahlung, gemeinnützige Leistungen oder Schadenersatz. Eine Verurteilung wird dadurch vermieden, die Auflagen müssen aber vollständig erfüllt werden. Ist die Schuldfrage unklar oder sind die drohenden Folgen erheblich, schliesst sich eine Hauptverhandlung mit Urteil an. Ein Strafverteidiger prüft bereits im Ermittlungsverfahren, welche Lösung für Ihre Situation realistisch ist, verschafft durch Akteneinsicht einen Überblick über die Beweislage und wirkt an der Gestaltung allfälliger Auflagen mit, damit keine unzumutbaren Verpflichtungen entstehen. Auch nach Abschluss des Verfahrens berät er zu Registerauszügen und Tilgung.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich eine Strafverteidigung?

Spätestens bei der ersten polizeilichen Einvernahme: Sie dürfen schweigen (§ 32 StPO) und sollten in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Untersuchungshaft, ordnet das Gesetz eine erforderliche Verteidigung an (§ 61 StPO).

Was ist Diversion?

Diversion ist die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld gegen Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen (§§ 198 ff StPO). Nach erfüllter Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren bleibt die Tat üblicherweise ohne Eintragung im Strafregister.

Darf ich bei der polizeilichen Vernehmung schweigen?

Ja. Beschuldigte Personen dürfen schweigen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen. Da Aussagen später schwer zu korrigieren sind, sollte vor einer Vernehmung ein Strafverteidiger beigezogen werden; bei benachrichtigten Beschuldigten muss die Gelegenheit dazu grundsätzlich bestehen.

Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab?

Durchsuchungen bedürfen in der Regel einer gerichtlichen Bewilligung; bei Gefahr im Verzug genügt die Anordnung der Staatsanwaltschaft. Sie erhalten eine Durchsuchungserklärung. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und ziehen Sie sofort einen Verteidiger bei, der anschliessend Akteneinsicht erwirken kann.

Was kostet ein Strafverteidiger durchschnittlich?

Stundensätze von in der Regel 200 bis 400 Euro sind üblich, je nach Kanzlei und Region. Für Erstbegehung, Vernehmungen oder Hauptverhandlungen werden häufig Pauschalhonorare zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro vereinbart — abhängig von Umfang, Instanz und Schwere des Vorwurfs.

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