Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Rechtsanwalt in Feldkirch, Vorarlberg
Über Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Feldkirch, Vorarlberg. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.9 von 5 Sternen aus über 66 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Feldkirch finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30–12:00, 13:00–17:30 |
|---|---|
| Dienstag | 08:30–12:00, 13:00–17:30 |
| Mittwoch | 08:30–12:00, 13:00–17:30 |
| Donnerstag | 08:30–12:00, 13:00–17:30 |
| Freitag | 08:30–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin
Typische Tätigkeiten im Strafrecht
- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
- Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
- Diversion und Außerverfolgungsetzung
- Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
- Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
- Rechtsmittel im Strafprozess
- Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
- Privatbeteiligung und Opfervertretung
- Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Mehr zum Rechtsgebiet: Strafrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Feldkirch
Für rechtliche Streitigkeiten in Feldkirch ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Feldkirch zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Feldkirch. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Feldkirch kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin bewertet?
Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin wird auf Google Maps mit 4.9 von 5 Sternen auf Basis von 66 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Feldkirch wider.
Wo befindet sich Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin?
Die Kanzlei Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin ist in Feldkirch, Vorarlberg ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Jahnpl. 1, 6800 Feldkirch, Österreich.
Wie erreiche ich Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin?
Sie können Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin telefonisch unter +43 5522 32097 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin ab?
Bei Mag. Andrea Concin - Rechtsanwältin & Strafverteidigerin in Feldkirch handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.
Wann brauche ich eine Strafverteidigung?
Spätestens bei der ersten polizeilichen Einvernahme: Sie dürfen schweigen (§ 32 StPO) und sollten in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Untersuchungshaft, ordnet das Gesetz eine erforderliche Verteidigung an (§ 61 StPO).
Was ist Diversion?
Diversion ist die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld gegen Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen (§§ 198 ff StPO). Nach erfüllter Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren bleibt die Tat üblicherweise ohne Eintragung im Strafregister.