Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf
Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Über Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf
Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.8 von 5 Sternen aus 39 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–12:00, 14:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–12:00, 14:00–17:00 |
| Mittwoch | 09:00–12:00, 14:00–17:00 |
| Donnerstag | 09:00–12:00, 14:00–17:00 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf
Typische Tätigkeiten von Kanzleien
- Einvernehmliche Scheidung
- Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
- Streitige Scheidung
- Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
- Unterhaltsansprüche
- Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
- Obsorge- und Kontaktregelung
- Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
- Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
- Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
- Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
- Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.
- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
- Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
- Diversion und Außerverfolgungsetzung
- Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
- Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
- Rechtsmittel im Strafprozess
- Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
- Privatbeteiligung und Opfervertretung
- Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Mehr zum Rechtsgebiet: Familienrecht, Strafrecht, Immobilienrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf bewertet?
Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf wird auf Google Maps mit 4.8 von 5 Sternen auf Basis von 39 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.
Wo befindet sich Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf?
Die Kanzlei Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Bahngasse 44/1.OG, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
Wie erreiche ich Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf?
Sie können Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf telefonisch unter +43 2622 26977 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf ab?
Bei Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.
Was kostet eine Scheidung in Österreich?
Bei einvernehmlichen Scheidungen liegen die Gesamtkosten je Ehegatte in der Praxis häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro, je nach Kanzlei und Umfang der Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei streitigen Verfahren richten sich die Kosten nach Streitwert und Aufwand; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel sind drei bis sechs Monate realistisch, abhängig vom Gerichtsstand und davon, wie rasch die Scheidungsfolgenvereinbarung steht. Ohne Einigung über Obsorge, Unterhalt und Gebrauchsvermögen wird das Verfahren streitig und dauert deutlich länger.
Wann brauche ich eine Strafverteidigung?
Spätestens bei der ersten polizeilichen Einvernahme: Sie dürfen schweigen (§ 32 StPO) und sollten in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Untersuchungshaft, ordnet das Gesetz eine erforderliche Verteidigung an (§ 61 StPO).
Was ist Diversion?
Diversion ist die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld gegen Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen (§§ 198 ff StPO). Nach erfüllter Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren bleibt die Tat üblicherweise ohne Eintragung im Strafregister.