Mag. Julia Karall | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Scheidung, Strafrecht & Immobilienkauf
Bahngasse 44/1.OG, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Tel: +43 2622 26977
Profil anzeigen →In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Immobilienrecht befasst sich mit Grundstücken, Eigentum und Immobilienkäufen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Eine Erstberatung kostet in der Regel 100 bis 250 Euro. Für die Errichtung eines Kaufvertrags samt Treuhandabwicklung verlangen Rechtsanwälte und Notare durchschnittlich rund ein Prozent des Kaufpreises, je nach Kanzlei, Kaufpreis und Aufwand. Streitigkeiten, etwa über Mängel oder Provisionen, richten sich gerichtlich nach dem AHL 2015 bzw. dem Rechtsanwaltstarif; aussergerichtlich sind Stundensätze von durchschnittlich 200 bis 400 Euro üblich.
Rechnen Sie beim Kauf mit den üblichen Nebenkosten: Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises, 1,1 Prozent für die Grundbuchsseinverleibung sowie Treuhand- und allfällige Maklerkosten. Rechtsschutzversicherungen decken immobilienrechtliche Streitigkeiten je nach Tarif unterschiedlich, etwa bei Baumängeln oder Werkverträgen — prüfen Sie Ihre Police, bevor ein Streit beginnt. Für bedürftige Parteien ist in Streitsachen Verfahrenskostenhilfe möglich; bei Transaktionen empfiehlt sich vorab eine klare Honorarvereinbarung mit der Kanzlei.
Beide Berufsgruppen dürfen in Österreich Treuhandgeschäfte bei Immobilienkäufen führen: Kaufpreis und Unterlagen werden treuhänderisch verwahrt, Eigentum und Pfandrecht werden im Grundbuch angemeldet, und die Zahlung erfolgt erst nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen. Notare errichten öffentliche Urkunden und Beglaubigungen, während Rechtsanwälte typischerweise die Interessen einer Partei intensiver vertreten und den Vertrag stärker aus Ihrer Sicht gestalten. Inhaltlich und kostenmässig unterscheiden sich die Modelle kaum; entscheidend sind Erfahrung mit der konkreten Transaktionsart, klare Bedingungen im Treuhandvertrag und ein transparentes Honorar, das Sie vor Beauftragung schriftlich einholen und mit mehreren Kanzleien vergleichen sollten.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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Profil anzeigen →Üblich sind Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent, Stempelgebühr von 1,1 Prozent bei Ratenzahlung des Kaufpreises, 1,1 Prozent für die Grundbuchseinverleibung sowie Honorar für die Vertragserrichtung. Zusammen fallen in der Regel 8 bis 11 Prozent an, je nachdem ob eine Vermittlungsprovision hinzukommt.
Das Grundbuch zeigt Eigentumsverhältnisse, Pfandrechte, Servituten und öffentlich-rechtliche Duldungspflichten; Belastungen gehen in der Regel mit der Liegenschaft auf den Käufer über. Ohne Prüfung drohen unerwartete Rechte Dritter am Objekt.
Bei der Vermittlung eines Grundstücksgeschäfts sind höchstens drei Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer üblich, jeweils für jede vermittelnde Seite. Bei geringwertigen Geschäften gelten Geringfügigkeitsgrenzen. Als unberechtigt verlangte oder überhöhte Provisionen können Sie zurückfordern; eine Prüfung des Maklervertrags zeigt, was zulässig ist.
Bei unbeweglichen Sachen wie Häusern und Wohnungen beträgt die Gewährleistungsfrist drei Jahre ab Übergabe, bei beweglichen zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Je nach Fall kommen Verbesserung, angemessene Preisminderung oder Schadenersatz in Betracht; die Anspruchsart sollte früh geprüft werden.
Der Treuhänder prüft Eigentumsverhältnisse und Lasten, erstellt oder prüft den Vertrag, meldet Eigentum und Pfandrecht im Grundbuch an und zahlt erst nach Erfüllung aller Bedingungen aus. Die Kosten liegen durchschnittlich bei rund einem Prozent des Kaufpreises, je nach Kanzlei und Aufwand; verlangen Sie vorab ein Angebot.