Strafverteidiger Mag. Arthur Machac

Rechtsanwalt in Wien Innere Stadt, Wien

★★★★½ 4.9 (181 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Strafverteidiger Mag. Arthur Machac — Kanzlei in Wien Innere Stadt

Über Strafverteidiger Mag. Arthur Machac

Strafverteidiger Mag. Arthur Machac ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Innere Stadt, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.9 von 5 Sternen aus über 181 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Strafverteidiger Mag. Arthur Machac sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Strafverteidiger Mag. Arthur Machac — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Innere Stadt finden.

Adresse
Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, Österreich
Bewertung
4.9/5 (181 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–12:00, 14:00–16:00
Dienstag09:00–12:00, 14:00–16:00
Mittwoch09:00–12:00, 14:00–16:00
Donnerstag09:00–12:00, 14:00–16:00
Freitag09:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Strafverteidiger Mag. Arthur Machac

Typische Tätigkeiten im Strafrecht

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
Diversion und Außerverfolgungsetzung
Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
Untersuchungshaft und Haftprüfung
Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
Verteidigung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
Rechtsmittel im Strafprozess
Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
Privatbeteiligung und Opfervertretung
Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Mehr zum Rechtsgebiet: Strafrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Wien Innere Stadt

Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Innere Stadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Innere Stadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Innere Stadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Strafverteidiger Mag. Arthur Machac bewertet?

Strafverteidiger Mag. Arthur Machac wird auf Google Maps mit 4.9 von 5 Sternen auf Basis von 181 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Innere Stadt wider.

Wo befindet sich Strafverteidiger Mag. Arthur Machac?

Die Kanzlei Strafverteidiger Mag. Arthur Machac ist in Wien Innere Stadt, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, Österreich.

Wie erreiche ich Strafverteidiger Mag. Arthur Machac?

Sie können Strafverteidiger Mag. Arthur Machac telefonisch unter +43 1 5330850 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Strafverteidiger Mag. Arthur Machac ab?

Bei Strafverteidiger Mag. Arthur Machac in Wien Innere Stadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

Wann brauche ich eine Strafverteidigung?

Spätestens bei der ersten polizeilichen Einvernahme: Sie dürfen schweigen (§ 32 StPO) und sollten in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen, etwa bei Untersuchungshaft, ordnet das Gesetz eine erforderliche Verteidigung an (§ 61 StPO).

Was ist Diversion?

Diversion ist die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld gegen Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen (§§ 198 ff StPO). Nach erfüllter Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren bleibt die Tat üblicherweise ohne Eintragung im Strafregister.

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