Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht
Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Über Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht
Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus 21 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–17:00 |
| Mittwoch | 09:00–17:00 |
| Donnerstag | 09:00–17:00 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht
Typische Tätigkeiten von Kanzleien
- Zivilklagen und Prozessvertretung
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ISG 2015: In der Regel entscheidet bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro sowie in Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang (§§ 11, 28 ZPO).
- Mahnwesen und Zahlungsbefehl
- Über eine Mahnklage (§§ 1 ff EO) erlässt das Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl, gegen den der Schuldner in der Regel binnen 14 Tagen Widerspruch erheben kann. Ohne Widerspruch erwächst ein vollstreckbarer Titel; gesetzliche Verzugszinsen betragen vier Prozent (§ 1000 ABGB), im Unternehmensverkehr sind höhere Zinsen möglich.
- Vertragserstellung und -prüfung
- Beim Vertragsabschluss sind die Grenzen aus § 879 Abs 3 ABGB (Verbot kundenfeindlicher Klauseln) und dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift kostet je nach Kanzlei typischerweise im Rahmen einer Erstberatung von 100 bis 250 Euro und kann teure Folgen vermeiden.
- Schadenersatz und Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte (§§ 922 ff ABGB) umfassen unter anderem Verbesserung, Preisminderung und Wandlung, während Schadenersatz ein Verschulden voraussetzt. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB), viele Ansprüche verjähren jedoch in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB).
- Rechtsmittel im Zivilprozess
- Berufung und Rekurs stehen gegen Zwischen- und Endurteile zu; bei Beschwerden bis 4.000 Euro ist die Berufung ausgeschlossen (§ 495 ZPO). Die Revision beziehungsweise der Revisionsrekurs an den OGH setzt eine erhebliche Rechtsfrage voraus und unterliegt strengen Zulassungsschranken.
- Vollstreckung und Exekution
- Nach einem Titel ist die Zwangsvollstreckung nach der Exekutionsordnung (EO) möglich, etwa durch Pfändung beweglicher Sachen, Kontopfändung oder Liegenschaftsexekution. Bereits im Vorfeld lässt sich durch Titelanerkennung oder eine Vergleichsverhandlung häufig viel Zeit und Aufwand sparen.
- Verlassenschaftsverfahren
- Die Verlassenschaftsabhandlung wird beim Verlassenschaftsgericht (in der Regel Bezirksgericht) nach dem Außeren Streitgesetz (AußStrG) durchgeführt und von einem Verlassenschaftskommissär, meist einem Notar oder Rechtsanwalt, geführt. Die Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen; die Kosten werden aus dem Nachlass bestritten.
- Ausschlagung des Erbes
- Wer einen überschuldeten Nachlass nicht antreten will, kann binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 556 ABGB); die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Nach Fristablauf haften die Erben in der Regel für die Nachlassverbindlichkeiten.
- Testament und Erbvertrag
- Österreich erkennt verschiedene Testamentsformen an, etwa das eigenhändige Testament (vollständig handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift), das fremdhändige Testament mit Zeugen sowie den Notariatsakt. Regelmäßige Aktualisierung ist sinnvoll, da sich Familien- und Vermögensverhältnisse ändern.
- Pflichtteilsansprüche
- Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis von Enterbung und Testament (§ 1487 ABGB).
- Überschuldete Nachlassmassen
- Bei überschuldeten Verlassenschaften ist die Ausschlagung häufig der sicherste Weg; alternativ kann über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Der Verlassenschaftskommissär erstattet vor der Einantwortung eine Abrechnung über Aktiven und Passiven.
- Schenkungen und Vorwegnahmen
- Schenkungen unter Lebenden können bei grobem Undank unter Umständen widerrufen werden (§ 936 ABGB); unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften lösen Grunderwerbsteuer aus, bei nahen Angehörigen in der Regel 0,5 Prozent. Eine Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht in Österreich seit 2008 nicht mehr.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Mehr zum Rechtsgebiet: Zivilrecht, Erbrecht, Unternehmensrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht bewertet?
Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 21 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.
Wo befindet sich Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht?
Die Kanzlei Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Pöckgasse 8/5, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
Wie erreiche ich Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht?
Sie können Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht telefonisch unter +43 2622 47744 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht ab?
Bei Mag. Carina Koza | Rechtsanwalt Wiener Neustadt | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht, Zivilrecht & Erbrecht in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.
Welches Gericht ist bei welchem Streitwert zuständig?
Nach dem ISG 2015 entscheidet in der Regel bis 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab 5.000 Euro Streitwert besteht Anwaltszwang (§ 11 ZPO).
Wann verjähren zivilrechtliche Ansprüche?
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB). Viele Ansprüche, insbesondere Schadenersatz und Bereicherungsansprüche, verjähren in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB), weshalb eine frühe Geltendmachung sinnvoll ist.
Wie lange dauert eine Verlassenschaftsabhandlung?
In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig von der Zusammensetzung des Nachlasses und möglichen Streitigkeiten unter den Beteiligten. Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen und können binnen sechs Wochen ausschlagen.
Wie viel Pflichtteil steht zu?
Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis, weshalb eine zeitnahe Geltendmachung sinnvoll ist.