Unternehmensrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Unternehmensrecht in Österreich

Unternehmensrecht behandelt Gesellschaftsrecht, Firmengründung und Unternehmensverträge. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie eine GmbH gründen oder eine bestehende Gesellschaft umstrukturieren wollen und Gesellschaftsvertrag sowie Firmenbuchanmeldung vorbereitet werden müssen.
  • Ein Gesellschafterstreit über Beschlüsse, Ausschliessung oder Abfindungszahlungen entstanden ist und eine Lösung am Wege der Verhandlung oder des Gerichts gesucht wird.
  • Wichtige Verträge wie Kaufverträge, Kooperationen, Franchiseverträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen vor Unterzeichnung geprüft werden sollen.
  • Ihr Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und Fragen zu Restrukturierung, Ausgleich oder Insolvenz anstehen.
  • Ein Geschäftspartner zahlungsunfähig wird und Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden müssen.
  • Es um die Haftung des Geschäftsführers, den Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen oder eine Due-Diligence-Prüfung geht.

Typische Tätigkeiten im Unternehmensrecht

Gesellschaftsgründung und GmbH-Recht
Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 35.000 Euro, davon in der Regel mindestens 17.500 Euro einzuzahlen (GmbHG); seit 2025 steht mit der FlexKap-G eine Variante mit geringerem Mindestkapital zur Verfügung. Kanzleien kalkulieren Gründungen einschließlich Firmenbuch-Eintragung je nach Umfang häufig im Bereich von 1.500 bis 3.000 Euro.
Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen entgegen den Geboten von Treu und Glauben wesentliche Rechte des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligen (§ 879 Abs 3 ABGB); im Konsumentengeschäft gelten zusätzliche Schranken des KSchG. Eine vorausschauende Vertragsarchitektur senkt Prozessrisiken in der Regel erheblich.
Unternehmenskauf (M&A)
Beim Share Deal geht die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten über, beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen. Sorgfältige Due Diligence, Garantien und Kaufpreisregulierungen wie Earn-out-Klauseln sind in der Regel zentrale Verhandlungsgegenstände.
Gesellschafterstreitigkeiten
Streit zwischen Gesellschaftern lässt sich häufig über vertragliche Werkzeuge wie Stimmrechtsbindungen, Ausschluss- oder Austrittsklauseln vermeiden. Als letztes Mittel steht unter anderem die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund offen (§ 136 GmbHG).
Restrukturierung und Insolvenz (IESG)
Das Insolvenzrecht-Entschuldungs- und Sanierungsrechtsgesetz (IESG) kennt unter anderem das Restrukturierungsverfahren mit Sanierungsplan und in der Regel einer Mindestquote von 30 Prozent. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht eine Antragspflicht grundsätzlich binnen 60 Tagen (§ 69 IESG); Verstöße können die Geschäftsführung persönlich haften lassen.
Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
Nach dem Handelsvertretergesetz 1993 (HVerG) steht Beauftragten bei Vertragsende in der Regel ein Ausgleichsanspruch zu. Wettbewerbsverbote sind nur bei Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des letzten Jahresentgelts wirksam (§ 13 HVerG).

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Für die Gründung einer GmbH sind Pauschalhonorare von durchschnittlich 1.500 bis 3.000 Euro inklusive Firmenbuchanmeldung realistisch, je nach Kanzlei und Umfang; hinzu kommen Gerichtsgebühren und allfällige Notariatskosten. Laufende Beratung wird in der Regel mit Stundensätzen von 200 bis 400 Euro abgerechnet. Gesellschafterstreitigkeiten und Vertragsverhandlungen hängen vom Aufwand ab; gerichtliche Verfahren richten sich nach dem AHL 2015 bzw. dem Rechtsanwaltstarif.

Für Unternehmen lohnt sich eine eigene Firmenrechtsschutzversicherung, die Vertrags-, Gesellschafts- und Insolvenzstreitigkeiten abdecken kann; prüfen Sie Einschlüsse, Selbstbehalte und Wartefristen der Police. Verfahrenskostenhilfe ist für juristische Personen nur eingeschränkt möglich. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit zählt Zeit: Der Insolvenzantrag ist grundsätzlich binnen 60 Tagen nach Zahlungsunfähigkeit zu stellen, und Sanierungsoptionen wie das Restrukturierungsverfahren erfordern eine frühe, gut vorbereitete Entscheidung.

GmbH oder Spaten-GmbH — welche Gesellschaftsform passt zu meinem Vorhaben?

Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 35.000 Euro, von dem mindestens 17.500 Euro einzuzahlen sind; sie gilt als solvente und kreditwürdige Gesellschaftsform und ist bei Banken, Lieferanten und Behörden etabliert. Die seit 1. Jänner 2025 mögliche Spaten-GmbH kommt bereits mit 5.000 Euro Stammkapital aus, das voll einzuzahlen ist; dafür gelten Auflagen wie eingeschränkte Gewinnausschüttung und Pflichten zur Rücklagenbildung, bis die Gesellschaft Kapital gebildet hat. Welche Form passt, hängt von Kapitalausstattung, Branche und Finanzierungsplan ab — die Wahl sollte von Anfang an anwaltlich begleitet werden, da spätere Anpassungen oder Umwandlungen Zusatzaufwand bedeuten.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Kapital braucht eine GmbH?

Die klassische GmbH braucht 35.000 Euro Stammkapital, wovon in der Regel mindestens 17.500 Euro einzuzahlen sind (GmbHG). Seit 2025 besteht mit der FlexKap-G eine Variante mit geringerem Mindestkapital; die Wahl hängt von Gründungskosten, Haftungsstruktur und Plänen zur Kapitalaufnahme ab.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft?

Die Geschäftsführung muss grundsätzlich binnen 60 Tagen Insolvenzantrag stellen (§ 69 IESG), sonst drohen persönliche Haftung und Strafbarkeit. Möglichkeiten sind etwa das Restrukturierungsverfahren mit Sanierungsplan oder das Abschöpfungsverfahren.

Was kostet die Gründung einer GmbH insgesamt?

Neben dem Stammkapital fallen Gerichtsgebühren, Firmenbuchkosten und das Honorar der begleitenden Kanzlei an; in der Regel sind je nach Kanzlei und Kapitalausstattung Gesamtkosten von etwa 2.000 bis 4.000 Euro realistisch. Verlangen Sie vorab ein Fixpreis-Angebot, das Beratung, Vertragserrichtung und Anmeldung umfasst.

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Bei Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft, etwa unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife oder Verstössen gegen die erforderliche Sorgfalt. Die Haftung ist schadenersatzrechtlich ausgestaltet und kann erhebliche Beträge umfassen. Eine D&O-Versicherung, klare interno Regelungen und rechtzeitige Beratung begrenzen die Risiken deutlich.

Was kann ich tun, wenn ein Geschäftspartner nicht zahlt?

Nach Mahnung und Fristsetzung kommen Zahlungsbefehl, Klage und Exekution in Betracht. Ist der Schuldner zahlungsunfähig, melden Sie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an. Frühzeitiges Handeln, klar dokumentierte Verträge und vereinbarte Verzugszinsen erhöhen die Quote, mit der Ihre Forderung tatsächlich beglichen wird.

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