Notar Dr. Arthur Rasse & Partner
Rechtsanwalt in Wien Simmering, Wien
Über Notar Dr. Arthur Rasse & Partner
Notar Dr. Arthur Rasse & Partner ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Simmering, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.3 von 5 Sternen aus 16 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Notar Dr. Arthur Rasse & Partner sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Notar Dr. Arthur Rasse & Partner — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Simmering finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–12:00, 13:00–16:30 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–12:00, 13:00–16:30 |
| Mittwoch | 09:00–12:00, 13:00–16:30 |
| Donnerstag | 09:00–12:00, 13:00–16:30 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Notar Dr. Arthur Rasse & Partner
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wien Simmering vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Notar Dr. Arthur Rasse & Partner anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Steuerrecht
- Einspruchsverfahren und Finanzgericht
- Gegen Bescheide des Finanzamts ist in der Regel binnen einem Monat Einspruch zu erheben (§ 245 BAO); darüber hinaus ist das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Die Kosten für eine Vertretung hängen vom Streitfall ab; eine Erstberatung liegt je nach Kanzlei meist zwischen 100 und 250 Euro.
- Finanzstrafverfahren (FinStrG)
- Abgabenvergehen werden nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) von den Finanzstrafbehörden verfolgt und können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Eine frühzeitige Verteidigung, etwa im Rahmen einer Selbstanzeige, kann Strafmaße in der Regel deutlich reduzieren.
- Betriebsprüfung und Abgabenverjährung
- Betriebsprüfungen des Finanzamts können mehrere Jahre rückwirkend umfassen; die Verjährung von Abgaben richtet sich nach den §§ 212 ff BAO. Eine anwaltliche Begleitung sichert Verfahrensrechte wie Parteistellung und Akteneinsicht.
- Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
- Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent; Kleinunternehmer mit in der Regel bis zu 35.000 Euro Jahresumsatz können die Steuerbefreiung nach § 6 UStG 1994 in Anspruch nehmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind zusätzliche Registrierungspflichten zu beachten.
- Grunderwerbsteuer und Immobilienabgaben
- Beim entgeltlichen Erwerb von Liegenschaften fallen 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an, bei unentgeltlichem Erwerb durch nahe Angehörige in der Regel 0,5 Prozent (GrEStG 1987). Zusätzlich können Stempelgebühr und Gebühren für die Grundbuchseinverleibung anfallen.
- Doppelbesteuerung und internationale Fälle
- Bei grenzüberschreitenden Einkünften entscheiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches Land Besteuerungsrechte erhält; in Österreich gilt die Unterscheidung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht nach der BAO. Bei Wegzügen lohnt sich eine Planung im Vorfeld, da etwa eine Wegzugsbesteuerung drohen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Steuerrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wien Simmering
Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Simmering ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Simmering zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Simmering kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Notar Dr. Arthur Rasse & Partner bewertet?
Notar Dr. Arthur Rasse & Partner wird auf Google Maps mit 4.3 von 5 Sternen auf Basis von 16 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Simmering wider.
Wo befindet sich Notar Dr. Arthur Rasse & Partner?
Die Kanzlei Notar Dr. Arthur Rasse & Partner ist in Wien Simmering, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Krausegasse 5, 1110 Wien, Österreich.
Wie erreiche ich Notar Dr. Arthur Rasse & Partner?
Sie können Notar Dr. Arthur Rasse & Partner telefonisch unter +43 1 7496431 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Notar Dr. Arthur Rasse & Partner ab?
Bei Notar Dr. Arthur Rasse & Partner in Wien Simmering handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.