Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber

Rechtsanwalt in Wien Alsergrund, Wien

★★★★½ 4.5 (28 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber — Kanzlei in Wien Alsergrund

Über Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber

Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Alsergrund, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.5 von 5 Sternen aus 28 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Alsergrund finden.

Adresse
Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich
Bewertung
4.5/5 (28 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–18:00
Dienstag09:00–18:00
Mittwoch09:00–18:00
Donnerstag09:00–18:00
Freitag09:00–18:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Wien Alsergrund vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Asyl- und Migrationsrecht

Asylverfahren beim BFA
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft, ob die Voraussetzungen eines Konventionsflüchtlings nach Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen. Das Verfahren umfasst in der Regel Erstaufnahme, Verteilung nach dem Grundversorgungsgesetz des jeweiligen Landes sowie persönliche Einvernahmen.
Dublin-Verfahren
Die Dublin-III-Verordnung (EU) 604/2013 bestimmt den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat, häufig den Staat der Ersteinreise. Gegen Überstellungen sind Einwendungen und Beschwerden möglich, etwa wenn Kettenabschiebungen in unsichere Drittstaaten drohen oder die Familieneinheit gefährdet ist.
Beschwerde an das BVwG
Gegen negative BFA-Entscheidungen steht in der Regel binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen, das auch mündliche Verhandlungen durchführt. Danach kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht.
Schutzformen: Asyl, subsidiärer Schutz und Art 8 EMRK
Neben der Asylverleihung kommen subsidiärer Schutz sowie eine Aufenthaltsberechtigung aus Art 8 EMRK (Familien- und Privatleben) in Betracht. Die Statusarten unterscheiden sich in Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Familienzusammenführung erheblich.
Abschiebung, Rückführung und Duldung
Abschiebungen können ausgesetzt werden; eine Duldung nach § 50 FPG setzt unter anderem Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rückkehr voraus. Programme zur freiwilligen Rückkehr bieten in der Regel Unterstützung bei Rückreise und Wiedereingliederung.
Niederlassung und Integration (NAG)
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt Aufenthaltstitel für Dritte Staatsangehörige; Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nach fünf Jahren möglich. Integrationsvereinbarungen sehen Sprach- und Wertekurse vor; Verstöße können Titelanträge beeinträchtigen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Asyl- und Migrationsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Wien Alsergrund

Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Alsergrund ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Alsergrund zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Alsergrund kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber bewertet?

Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber wird auf Google Maps mit 4.5 von 5 Sternen auf Basis von 28 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Alsergrund wider.

Wo befindet sich Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber?

Die Kanzlei Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber ist in Wien Alsergrund, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Liechtensteinstraße 12/2/10, 1090 Wien, Österreich.

Wie erreiche ich Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber?

Sie können Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber telefonisch unter +43 1 31024870 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber ab?

Bei Huber Lawfirm I Rechtsanwalt Dr. Andreas Huber in Wien Alsergrund handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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