Asyl- und Migrationsrecht — Rechtsberatung in Österreich
In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.
Asyl- und Migrationsrecht in Österreich
Asyl- und Migrationsrecht umfasst Asylverfahren, Aufenthaltsrecht und Migration. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.
In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?
- Sie einen Asylantrag beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gestellt haben und auf die Einvernahme vorbereitet werden möchten.
- Sie einen negativen Bescheid des BFA erhalten haben, denn dagegen ist binnen zwei Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben.
- Ihr Fall dem Dublin-Verfahren zugeordnet wurde und eine Überstellung in ein anderes europäisches Land droht.
- Sie einen Aufenthaltstitel wie den Niederlassungsnachweis oder die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen oder verlängern wollen.
- Es um Familiennachzug geht, etwa den Anschluss von Ehegatten oder minderjährigen Kindern an Ihren Aufenthaltstitel.
- Gegen Sie eine Aufenthaltsbeendigung, eine Ausweisung oder eine Abschiebungsandrohung verhängt wurde.
Typische Tätigkeiten im Asyl- und Migrationsrecht
- Asylverfahren beim BFA
- Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft, ob die Voraussetzungen eines Konventionsflüchtlings nach Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen. Das Verfahren umfasst in der Regel Erstaufnahme, Verteilung nach dem Grundversorgungsgesetz des jeweiligen Landes sowie persönliche Einvernahmen.
- Dublin-Verfahren
- Die Dublin-III-Verordnung (EU) 604/2013 bestimmt den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat, häufig den Staat der Ersteinreise. Gegen Überstellungen sind Einwendungen und Beschwerden möglich, etwa wenn Kettenabschiebungen in unsichere Drittstaaten drohen oder die Familieneinheit gefährdet ist.
- Beschwerde an das BVwG
- Gegen negative BFA-Entscheidungen steht in der Regel binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen, das auch mündliche Verhandlungen durchführt. Danach kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht.
- Schutzformen: Asyl, subsidiärer Schutz und Art 8 EMRK
- Neben der Asylverleihung kommen subsidiärer Schutz sowie eine Aufenthaltsberechtigung aus Art 8 EMRK (Familien- und Privatleben) in Betracht. Die Statusarten unterscheiden sich in Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Familienzusammenführung erheblich.
- Abschiebung, Rückführung und Duldung
- Abschiebungen können ausgesetzt werden; eine Duldung nach § 50 FPG setzt unter anderem Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rückkehr voraus. Programme zur freiwilligen Rückkehr bieten in der Regel Unterstützung bei Rückreise und Wiedereingliederung.
- Niederlassung und Integration (NAG)
- Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt Aufenthaltstitel für Dritte Staatsangehörige; Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nach fünf Jahren möglich. Integrationsvereinbarungen sehen Sprach- und Wertekurse vor; Verstöße können Titelanträge beeinträchtigen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Kosten und Rechtschutz
Erstberatungen im Fremden- und Asylrecht kosten in der Regel 100 bis 250 Euro; für die Vertretung in BFA-Verfahren oder bei Beschwerden werden je nach Kanzlei und Verfahrensstand Pauschalhonorare zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro vereinbart. Komplexe Fälle mit mehreren Instanzen verursachen höhere Kosten. Verlangen Sie vor Beauftragung eine schriftliche Honorarvereinbarung, die Umfang der Vertretung und mögliche Zusatzkosten klar regelt.
Asylwerber steht in Österreich eine staatlich finanzierte Rechtsberatung zu; anerkannte Beratungsstellen unterstützen kostenlos im BFA-Verfahren. Bei Bedürftigkeit kann auch im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unentgeltliche Vertretung bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. Für fremdenrechtliche Titel wie Niederlassung oder Familiennachzug gelten die allgemeinen Honorarregeln; Asyl- und Fremdenrecht sind in regulären Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht gedeckt.
Asylverfahren beim BFA oder Verfahren nach dem Fremdenrecht — worin unterscheiden sie sich?
Das Asylverfahren prüft nach dem Asylgesetz, ob Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Aufenthaltstitel zusteht; negative Bescheide können binnen zwei Wochen an das Bundesverwaltungsgericht beschwert werden. Das Fremdenrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz regelt dagegen reguläre Aufenthaltstitel nach objektiven Kriterien wie gesichertem Einkommen, Krankenversicherungsschutz und Sprachkenntnissen; auch hier entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Beschwerden. Beide Verfahren folgen unterschiedlichen Voraussetzungen, Fristen und Beweisanforderungen, und Unterlagen wie Reisepässe, Arbeitsnachweise oder Sprachzertifikate sind oft erst mühsam zu beschaffen. Eine anwaltliche Ersteinschätzung klärt, welcher Weg für Ihre Situation offen ist und welche Dokumente rechtzeitig vorzulegen sind.
Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Asylverfahren?
Als Zielvorgabe gelten grundsätzlich sechs Monate; in der Praxis dauern Verfahren je nach Fallkomplexität, Dublin-Beteiligung und Auslastung der Behörden häufig länger. In der Zwischenzeit besteht je nach Verfahrensphase in der Regel Anspruch auf Grundversorgung.
Welche Rechtsmittel gibt es im Asylverfahren?
Gegen Entscheidungen des BFA steht in der Regel binnen zwei Wochen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu; darüber hinaus kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht. Für Betroffene ohne ausreichende Mittel ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Innerhalb welcher Frist kann ich gegen einen negativen Asylbescheid Beschwerde erheben?
Binnen zwei Wochen ab Zustellung bei dem Bundesverwaltungsgericht. Die Beschwerde muss die Angriffspunkte inhaltlich enthalten und sollte anwaltlich vorbereitet werden. Nach Fristablauf tritt Rechtskraft ein, weshalb nach Erhalt eines negativen Bescheids sofort Beratung ratsam ist.
Welche Voraussetzungen gelten für den Familiennachzug?
Regelmässig sind Kernfamilie, also Ehegatte und minderjährige Kinder, sowie gesicherter Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz und angemessener Wohnraum nachzuweisen; bei bestimmten Titeln gelten zudem Fristen und Kontingente. Der Antrag erfolgt über die zuständige Vertretungsbehörde im Herkunftsland. Ein Anwalt prüft, welche Anforderungen in Ihrem Fall konkret gelten.
Was kostet fremdenrechtliche Beratung durchschnittlich?
Erstberatungen liegen üblicherweise zwischen 100 und 250 Euro; Pauschalhonorare für Titelverfahren bewegen sich je nach Kanzlei und Verfahrensumfang zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro. Asylwerber können zunächst die kostenlose staatlich finanzierte Rechtsberatung nutzen; für Aufenthaltstitel gelten die üblichen Konditionen.