Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner

Rechtsanwalt in Telfs, Tirol

★★★★ 4.3 (7 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner — Kanzlei in Telfs

Über Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Telfs, Tirol. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.3 von 5 Sternen aus 7 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Telfs finden.

Adresse
Untermarktstraße 4a, 6410 Telfs, Österreich
Bewertung
4.3/5 (7 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–12:00, 14:00–16:30
Dienstag09:00–12:00, 14:00–16:30
Mittwoch09:00–12:00, 14:00–16:30
Donnerstag09:00–12:00, 14:00–16:30
Freitag09:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Telfs vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Asyl- und Migrationsrecht

Asylverfahren beim BFA
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft, ob die Voraussetzungen eines Konventionsflüchtlings nach Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen. Das Verfahren umfasst in der Regel Erstaufnahme, Verteilung nach dem Grundversorgungsgesetz des jeweiligen Landes sowie persönliche Einvernahmen.
Dublin-Verfahren
Die Dublin-III-Verordnung (EU) 604/2013 bestimmt den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat, häufig den Staat der Ersteinreise. Gegen Überstellungen sind Einwendungen und Beschwerden möglich, etwa wenn Kettenabschiebungen in unsichere Drittstaaten drohen oder die Familieneinheit gefährdet ist.
Beschwerde an das BVwG
Gegen negative BFA-Entscheidungen steht in der Regel binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen, das auch mündliche Verhandlungen durchführt. Danach kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht.
Schutzformen: Asyl, subsidiärer Schutz und Art 8 EMRK
Neben der Asylverleihung kommen subsidiärer Schutz sowie eine Aufenthaltsberechtigung aus Art 8 EMRK (Familien- und Privatleben) in Betracht. Die Statusarten unterscheiden sich in Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Familienzusammenführung erheblich.
Abschiebung, Rückführung und Duldung
Abschiebungen können ausgesetzt werden; eine Duldung nach § 50 FPG setzt unter anderem Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rückkehr voraus. Programme zur freiwilligen Rückkehr bieten in der Regel Unterstützung bei Rückreise und Wiedereingliederung.
Niederlassung und Integration (NAG)
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt Aufenthaltstitel für Dritte Staatsangehörige; Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nach fünf Jahren möglich. Integrationsvereinbarungen sehen Sprach- und Wertekurse vor; Verstöße können Titelanträge beeinträchtigen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Asyl- und Migrationsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Telfs

Für rechtliche Streitigkeiten in Telfs ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Telfs zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Innsbruck. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Telfs kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner bewertet?

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner wird auf Google Maps mit 4.3 von 5 Sternen auf Basis von 7 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Telfs wider.

Wo befindet sich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner?

Die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner ist in Telfs, Tirol ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Untermarktstraße 4a, 6410 Telfs, Österreich.

Wie erreiche ich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner?

Sie können Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner telefonisch unter +43 5262 20720 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner ab?

Bei Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Schartner in Telfs handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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