GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwalt in Innsbruck, Tirol
Über GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH
GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck, Tirol. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus über 87 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Innsbruck finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–17:00 |
| Mittwoch | 09:00–17:00 |
| Donnerstag | 09:00–17:00 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Innsbruck vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Asyl- und Migrationsrecht
- Asylverfahren beim BFA
- Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft, ob die Voraussetzungen eines Konventionsflüchtlings nach Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen. Das Verfahren umfasst in der Regel Erstaufnahme, Verteilung nach dem Grundversorgungsgesetz des jeweiligen Landes sowie persönliche Einvernahmen.
- Dublin-Verfahren
- Die Dublin-III-Verordnung (EU) 604/2013 bestimmt den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat, häufig den Staat der Ersteinreise. Gegen Überstellungen sind Einwendungen und Beschwerden möglich, etwa wenn Kettenabschiebungen in unsichere Drittstaaten drohen oder die Familieneinheit gefährdet ist.
- Beschwerde an das BVwG
- Gegen negative BFA-Entscheidungen steht in der Regel binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen, das auch mündliche Verhandlungen durchführt. Danach kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht.
- Schutzformen: Asyl, subsidiärer Schutz und Art 8 EMRK
- Neben der Asylverleihung kommen subsidiärer Schutz sowie eine Aufenthaltsberechtigung aus Art 8 EMRK (Familien- und Privatleben) in Betracht. Die Statusarten unterscheiden sich in Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Familienzusammenführung erheblich.
- Abschiebung, Rückführung und Duldung
- Abschiebungen können ausgesetzt werden; eine Duldung nach § 50 FPG setzt unter anderem Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rückkehr voraus. Programme zur freiwilligen Rückkehr bieten in der Regel Unterstützung bei Rückreise und Wiedereingliederung.
- Niederlassung und Integration (NAG)
- Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt Aufenthaltstitel für Dritte Staatsangehörige; Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nach fünf Jahren möglich. Integrationsvereinbarungen sehen Sprach- und Wertekurse vor; Verstöße können Titelanträge beeinträchtigen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Asyl- und Migrationsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Innsbruck
Für rechtliche Streitigkeiten in Innsbruck ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Innsbruck zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Innsbruck. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Innsbruck kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH bewertet?
GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 87 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Innsbruck wider.
Wo befindet sich GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH?
Die Kanzlei GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH ist in Innsbruck, Tirol ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Österreich.
Wie erreiche ich GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH?
Sie können GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH telefonisch unter +43 512 239900 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH ab?
Bei GSR Grüner Seekirchner Rechtsanwälte GmbH in Innsbruck handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.