Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Über Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.4 von 5 Sternen aus 25 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–16:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–16:00 |
| Mittwoch | 09:00–16:00 |
| Donnerstag | 09:00–16:00 |
| Freitag | 09:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wiener Neustadt vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Verwaltungsrecht
- Bescheide und Rekurs an das LVwG
- Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform 2014 entscheiden über Rekursen gegen Bescheide die Landesverwaltungsgerichte (LVwG); die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung. Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzen eine erhebliche Rechtsfrage voraus (Art 133 B-VG).
- Verfassungsbeschwerde und VfGH
- Wer sich durch die Anwendung eines Gesetzes in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, kann binnen sechs Wochen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist oder stillsteht.
- Baurecht und Nachbarrechte
- Baurecht ist Ländersache; die Bauordnungen der Länder regeln Bewilligungen, Abstandflächen und Bauverpflichtungen, zuständige Behörde ist in der Regel die Gemeinde. Nachbarn können in Bauverfahren Parteistellung und Rechtsmittel in Anspruch nehmen, wenn ihnen Nachteile drohen.
- Umwelt- und Wasserrecht
- Große Projekte unterliegen dem UVP-G 2000; bestimmten Betroffenen kommt dort eine Pflichtparteistellung zu (§ 17 Abs 2 UVP-G 2000). Wasserrechtliche Bewilligungen richten sich nach dem Wasserrechtsgesetz 1959; Verfahren sind häufig langwierig und expertenabhängig.
- Vergaberecht
- Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) regelt öffentliche Aufträge; Nachprüfungen erfolgen in der Regel bei den Landesverwaltungsgerichten, die Fristen sind kurz und streng zu wahren. Bereits die Gestaltung der Ausschreibung entscheidet häufig über Anfechtungsmöglichkeiten.
- Verwaltungsstrafverfahren
- Verwaltungsübertretungen werden nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) von den Bezirksverwaltungsbehörden verfolgt; Geldstrafen erreichen in der Regel bis zu rund 3.600 Euro. Gegen Straferkenntnisse ist Rekurs an das Landesverwaltungsgericht möglich.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei bewertet?
Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei wird auf Google Maps mit 4.4 von 5 Sternen auf Basis von 25 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.
Wo befindet sich Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei?
Die Kanzlei Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Dompl. 16, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
Wie erreiche ich Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei?
Sie können Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei telefonisch unter +43 2622 81624 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei ab?
Bei Mag. Michael Kadlicz Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.