Verwaltungsrecht — Rechtsberatung in Österreich

In welchen Situationen eine Kanzlei sinnvoll ist, was Beratung kostet und wie Sie die richtige Kanzlei finden.

Verwaltungsrecht in Österreich

Verwaltungsrecht befasst sich mit Behördenverfahren und Genehmigungen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Situationen eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist, welche Kosten nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif anfallen und wie eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernehmen kann.

In welchen Situationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

  • Sie einen Bescheid erhalten haben, etwa zu Bau, Umwelt, Gewerbe oder Sozialleistungen, und ihn innerhalb der Beschwerdefrist anfechten wollen.
  • Eine Behörde über Ihren Antrag trotz Fristsetzung nicht entscheidet und eine Säumnisbeschwerde in Betracht kommt.
  • Verwaltungsstrafen, Gebühren oder Abgaben unrichtig verhängt wurden und Sie die Rechtmässigkeit prüfen lassen wollen.
  • Es um Baurecht geht, etwa um eine abgelehnte Baubewilligung, einen Schwarzbau oder eine Nutzungsänderung.
  • Sie durch das Verhalten einer Behörde oder ihrer Bediensteten einen Schaden erlitten haben und eine Amtshaftung in Frage kommt.
  • Förderungen, Pflegegeld oder Sozialleistungen widerrufen oder gekürzt wurden und Sie dagegen vorgehen möchten.

Typische Tätigkeiten im Verwaltungsrecht

Bescheide und Rekurs an das LVwG
Seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Reform 2014 entscheiden über Rekursen gegen Bescheide die Landesverwaltungsgerichte (LVwG); die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung. Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) setzen eine erhebliche Rechtsfrage voraus (Art 133 B-VG).
Verfassungsbeschwerde und VfGH
Wer sich durch die Anwendung eines Gesetzes in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, kann binnen sechs Wochen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Verwaltungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist oder stillsteht.
Baurecht und Nachbarrechte
Baurecht ist Ländersache; die Bauordnungen der Länder regeln Bewilligungen, Abstandflächen und Bauverpflichtungen, zuständige Behörde ist in der Regel die Gemeinde. Nachbarn können in Bauverfahren Parteistellung und Rechtsmittel in Anspruch nehmen, wenn ihnen Nachteile drohen.
Umwelt- und Wasserrecht
Große Projekte unterliegen dem UVP-G 2000; bestimmten Betroffenen kommt dort eine Pflichtparteistellung zu (§ 17 Abs 2 UVP-G 2000). Wasserrechtliche Bewilligungen richten sich nach dem Wasserrechtsgesetz 1959; Verfahren sind häufig langwierig und expertenabhängig.
Vergaberecht
Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG) regelt öffentliche Aufträge; Nachprüfungen erfolgen in der Regel bei den Landesverwaltungsgerichten, die Fristen sind kurz und streng zu wahren. Bereits die Gestaltung der Ausschreibung entscheidet häufig über Anfechtungsmöglichkeiten.
Verwaltungsstrafverfahren
Verwaltungsübertretungen werden nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG) von den Bezirksverwaltungsbehörden verfolgt; Geldstrafen erreichen in der Regel bis zu rund 3.600 Euro. Gegen Straferkenntnisse ist Rekurs an das Landesverwaltungsgericht möglich.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Kosten und Rechtschutz

Verwaltungsrechtliche Beratung wird meist stundenbasiert abgerechnet; üblich sind in der Regel 200 bis 350 Euro je nach Kanzlei und Materie, Erstberatungen kosten durchschnittlich 100 bis 250 Euro. Für Schriftsätze wie Bescheidbeschwerden werden oft Pauschalhonorare vereinbart. Da Verfahren überwiegend schriftlich geführt werden, sind die Kosten häufig besser planbar als bei zivilgerichtlichen Prozessen — verlangen Sie eine transparente Aufwandschätzung.

Beschwerden an die Landesverwaltungsgerichte sind grundsätzlich gebührenfrei, die Anwaltskosten tragen die Beteiligten jedoch selbst. Eine Anwaltspflicht besteht nicht, die Vertretung ist wegen Fristen und Formvorschriften aber zu empfehlen. Rechtsschutzversicherungen decken Verwaltungsrecht je nach Tarif unterschiedlich; Verwaltungsstrafen sind häufig ausgeschlossen. Wichtige Rechtsfragen können nach der Beschwerde zur Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder zur Gesetzesprüfung an den Verfassungsgerichtshof gelangen.

Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht oder Revision an den Verwaltungsgerichtshof?

Die Beschwerde ist das ordentliche Rechtsmittel gegen Bescheide, die nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) oder Fachgesetzen erlassen wurden, und richtet sich an das Landesverwaltungsgericht; in bestimmten Materien entscheiden das Bundesfinanzgericht oder das Bundesverwaltungsgericht. Die Gerichte prüfen Tatsachen und Rechtslage vollständig; die Frist beträgt in der Regel vier Wochen ab Zustellung. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist kein neues Tatsachenverfahren, sondern setzt erhebliche Rechtsfragen voraus und ist teilweise zulassungsabhängig; der Verfassungsgerichtshof kommt bei Bedenken gegen Gesetze in Betracht. Weil neue Vorbringen nach Fristablauf meist unberücksichtigt bleiben, sollte die Beschwerde von Beginn an vollständig und fristgerecht aufgebaut sein.

Letzte Aktualisierung: September 2026. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange kann ich gegen einen Bescheid Rekurs erheben?

In der Regel binnen zwei Wochen; maßgeblich ist die Rechtsmittelbelehrung im Bescheid. Über den Rekurs entscheiden die Landesverwaltungsgerichte; bei Fristversäumung tritt Rechtskraft ein, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich.

Was prüfen LVwG, VwGH und VfGH?

Die Verwaltungsgerichte prüfen die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden; der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entscheidet Revisionen bei erheblichen Rechtsfragen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft Widersprüche zur Verfassung und ist in der Regel binnen sechs Wochen anzurufen.

Innerhalb welcher Frist muss ich gegen einen Bescheid Beschwerde erheben?

In der Regel binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheids; einzelne Materien sehen kürzere oder längere Fristen vor. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig und ist nur mehr über besondere Behelfe anfechtbar. Öffnen und prüfen Sie Zustellungen daher sofort.

Was ist eine Säumnisbeschwerde?

Entscheidet die Behörde über einen fristgerechten Antrag nicht innerhalb angemessener Zeit, kann diese Säumnis mit Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht geltend gemacht werden. Das Gericht ordnet dann an, dass die Behörde binnen angemessener Frist entscheidet. Vorher empfiehlt sich eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten von Behördenverfahren?

Das hängt vom Tarif ab: Manche Policen schliessen Verwaltungsrechtsschutz ein, häufig mit Ausschlüssen für Verwaltungsstrafen und Abgaben. Lesen Sie die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) oder fragen Sie vor Verfahrensbeginn bei Ihrer Versicherung nach, welche Verfahren gedeckt sind.

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