Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Über Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 2.4 von 5 Sternen aus über 87 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Mittwoch | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Freitag | 08:00–12:00, 13:00–15:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wiener Neustadt vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Steuerrecht
- Einspruchsverfahren und Finanzgericht
- Gegen Bescheide des Finanzamts ist in der Regel binnen einem Monat Einspruch zu erheben (§ 245 BAO); darüber hinaus ist das Bundesfinanzgericht (BFG) zuständig. Die Kosten für eine Vertretung hängen vom Streitfall ab; eine Erstberatung liegt je nach Kanzlei meist zwischen 100 und 250 Euro.
- Finanzstrafverfahren (FinStrG)
- Abgabenvergehen werden nach dem Finanzstrafgesetz (FinStrG) von den Finanzstrafbehörden verfolgt und können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Eine frühzeitige Verteidigung, etwa im Rahmen einer Selbstanzeige, kann Strafmaße in der Regel deutlich reduzieren.
- Betriebsprüfung und Abgabenverjährung
- Betriebsprüfungen des Finanzamts können mehrere Jahre rückwirkend umfassen; die Verjährung von Abgaben richtet sich nach den §§ 212 ff BAO. Eine anwaltliche Begleitung sichert Verfahrensrechte wie Parteistellung und Akteneinsicht.
- Umsatzsteuer und Kleinunternehmer
- Der Regelsteuersatz der Umsatzsteuer beträgt 20 Prozent; Kleinunternehmer mit in der Regel bis zu 35.000 Euro Jahresumsatz können die Steuerbefreiung nach § 6 UStG 1994 in Anspruch nehmen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind zusätzliche Registrierungspflichten zu beachten.
- Grunderwerbsteuer und Immobilienabgaben
- Beim entgeltlichen Erwerb von Liegenschaften fallen 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an, bei unentgeltlichem Erwerb durch nahe Angehörige in der Regel 0,5 Prozent (GrEStG 1987). Zusätzlich können Stempelgebühr und Gebühren für die Grundbuchseinverleibung anfallen.
- Doppelbesteuerung und internationale Fälle
- Bei grenzüberschreitenden Einkünften entscheiden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches Land Besteuerungsrechte erhält; in Österreich gilt die Unterscheidung zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht nach der BAO. Bei Wegzügen lohnt sich eine Planung im Vorfeld, da etwa eine Wegzugsbesteuerung drohen kann.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Steuerrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH bewertet?
Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH wird auf Google Maps mit 2.4 von 5 Sternen auf Basis von 87 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.
Wo befindet sich Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH?
Die Kanzlei Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Bahngasse 25, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
Wie erreiche ich Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH?
Sie können Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH telefonisch unter +43 2622 27041 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH ab?
Bei Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.