ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR
Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich
Über ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR
ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.8 von 5 Sternen aus 24 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Mittwoch | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Freitag | 08:00–14:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wiener Neustadt vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Unternehmensrecht
- Gesellschaftsgründung und GmbH-Recht
- Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 35.000 Euro, davon in der Regel mindestens 17.500 Euro einzuzahlen (GmbHG); seit 2025 steht mit der FlexKap-G eine Variante mit geringerem Mindestkapital zur Verfügung. Kanzleien kalkulieren Gründungen einschließlich Firmenbuch-Eintragung je nach Umfang häufig im Bereich von 1.500 bis 3.000 Euro.
- Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen entgegen den Geboten von Treu und Glauben wesentliche Rechte des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligen (§ 879 Abs 3 ABGB); im Konsumentengeschäft gelten zusätzliche Schranken des KSchG. Eine vorausschauende Vertragsarchitektur senkt Prozessrisiken in der Regel erheblich.
- Unternehmenskauf (M&A)
- Beim Share Deal geht die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten über, beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen. Sorgfältige Due Diligence, Garantien und Kaufpreisregulierungen wie Earn-out-Klauseln sind in der Regel zentrale Verhandlungsgegenstände.
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Streit zwischen Gesellschaftern lässt sich häufig über vertragliche Werkzeuge wie Stimmrechtsbindungen, Ausschluss- oder Austrittsklauseln vermeiden. Als letztes Mittel steht unter anderem die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund offen (§ 136 GmbHG).
- Restrukturierung und Insolvenz (IESG)
- Das Insolvenzrecht-Entschuldungs- und Sanierungsrechtsgesetz (IESG) kennt unter anderem das Restrukturierungsverfahren mit Sanierungsplan und in der Regel einer Mindestquote von 30 Prozent. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht eine Antragspflicht grundsätzlich binnen 60 Tagen (§ 69 IESG); Verstöße können die Geschäftsführung persönlich haften lassen.
- Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
- Nach dem Handelsvertretergesetz 1993 (HVerG) steht Beauftragten bei Vertragsende in der Regel ein Ausgleichsanspruch zu. Wettbewerbsverbote sind nur bei Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des letzten Jahresentgelts wirksam (§ 13 HVerG).
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Unternehmensrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt
Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR bewertet?
ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR wird auf Google Maps mit 4.8 von 5 Sternen auf Basis von 24 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.
Wo befindet sich ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR?
Die Kanzlei ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Herrengasse 25, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.
Wie erreiche ich ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR?
Sie können ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR telefonisch unter +43 2622 23553 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR ab?
Bei ALLINGER | LUDWIGER Rechtsanwälte GesbR in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.