ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG

Rechtsanwalt in St. Pölten, Niederösterreich

★★★★½ 4.4 (42 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG — Kanzlei in St. Pölten

Über ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG

ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG ist eine Rechtsanwaltskanzlei in St. Pölten, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.4 von 5 Sternen aus 42 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in St. Pölten finden.

Adresse
Domgasse 2, 3100 St. Pölten, Österreich
Bewertung
4.4/5 (42 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:30, 13:30–17:00
Dienstag08:00–12:30, 13:30–17:00
Mittwoch08:00–12:30, 13:30–17:00
Donnerstag08:00–12:30, 13:30–17:00
Freitag08:00–14:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in St. Pölten vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Erbrecht

Verlassenschaftsverfahren
Die Verlassenschaftsabhandlung wird beim Verlassenschaftsgericht (in der Regel Bezirksgericht) nach dem Außeren Streitgesetz (AußStrG) durchgeführt und von einem Verlassenschaftskommissär, meist einem Notar oder Rechtsanwalt, geführt. Die Erben müssen das Verfahren grundsätzlich binnen Jahresfrist nach dem Tod veranlassen; die Kosten werden aus dem Nachlass bestritten.
Ausschlagung des Erbes
Wer einen überschuldeten Nachlass nicht antreten will, kann binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 556 ABGB); die Frist beginnt grundsätzlich mit der Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Nach Fristablauf haften die Erben in der Regel für die Nachlassverbindlichkeiten.
Testament und Erbvertrag
Österreich erkennt verschiedene Testamentsformen an, etwa das eigenhändige Testament (vollständig handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift), das fremdhändige Testament mit Zeugen sowie den Notariatsakt. Regelmäßige Aktualisierung ist sinnvoll, da sich Familien- und Vermögensverhältnisse ändern.
Pflichtteilsansprüche
Abkömmlinge und der überlebende Ehegatte beziehungsweise eingetragene Partner haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote (§§ 786 f ABGB). Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren ab Kenntnis von Enterbung und Testament (§ 1487 ABGB).
Überschuldete Nachlassmassen
Bei überschuldeten Verlassenschaften ist die Ausschlagung häufig der sicherste Weg; alternativ kann über den Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Der Verlassenschaftskommissär erstattet vor der Einantwortung eine Abrechnung über Aktiven und Passiven.
Schenkungen und Vorwegnahmen
Schenkungen unter Lebenden können bei grobem Undank unter Umständen widerrufen werden (§ 936 ABGB); unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften lösen Grunderwerbsteuer aus, bei nahen Angehörigen in der Regel 0,5 Prozent. Eine Erbschafts- und Schenkungsteuer besteht in Österreich seit 2008 nicht mehr.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Erbrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in St. Pölten

Für rechtliche Streitigkeiten in St. Pölten ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht St. Pölten zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht St. Pölten. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in St. Pölten kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG bewertet?

ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG wird auf Google Maps mit 4.4 von 5 Sternen auf Basis von 42 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in St. Pölten wider.

Wo befindet sich ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG?

Die Kanzlei ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG ist in St. Pölten, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Domgasse 2, 3100 St. Pölten, Österreich.

Wie erreiche ich ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG?

Sie können ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG telefonisch unter +43 2742 351550 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG ab?

Bei ULSR - Urbanek Lind Schmied Rechtsanwälte OG in St. Pölten handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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