Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube

Rechtsanwalt in Villach, Kärnten

★★★★½ 4.8 (20 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube — Kanzlei in Villach

Über Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube

Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Villach, Kärnten. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.8 von 5 Sternen aus 20 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Villach finden.

Adresse
Peraustraße 33, 9500 Villach, Österreich
Bewertung
4.8/5 (20 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–17:00
Dienstag08:00–17:00
Mittwoch08:00–17:00
Donnerstag08:00–17:00
Freitag08:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Villach vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Asyl- und Migrationsrecht

Asylverfahren beim BFA
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) prüft, ob die Voraussetzungen eines Konventionsflüchtlings nach Art 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegen. Das Verfahren umfasst in der Regel Erstaufnahme, Verteilung nach dem Grundversorgungsgesetz des jeweiligen Landes sowie persönliche Einvernahmen.
Dublin-Verfahren
Die Dublin-III-Verordnung (EU) 604/2013 bestimmt den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat, häufig den Staat der Ersteinreise. Gegen Überstellungen sind Einwendungen und Beschwerden möglich, etwa wenn Kettenabschiebungen in unsichere Drittstaaten drohen oder die Familieneinheit gefährdet ist.
Beschwerde an das BVwG
Gegen negative BFA-Entscheidungen steht in der Regel binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) offen, das auch mündliche Verhandlungen durchführt. Danach kommen Revisionen an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof in Betracht.
Schutzformen: Asyl, subsidiärer Schutz und Art 8 EMRK
Neben der Asylverleihung kommen subsidiärer Schutz sowie eine Aufenthaltsberechtigung aus Art 8 EMRK (Familien- und Privatleben) in Betracht. Die Statusarten unterscheiden sich in Niederlassung, Arbeitsmarktzugang und Familienzusammenführung erheblich.
Abschiebung, Rückführung und Duldung
Abschiebungen können ausgesetzt werden; eine Duldung nach § 50 FPG setzt unter anderem Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Rückkehr voraus. Programme zur freiwilligen Rückkehr bieten in der Regel Unterstützung bei Rückreise und Wiedereingliederung.
Niederlassung und Integration (NAG)
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt Aufenthaltstitel für Dritte Staatsangehörige; Daueraufenthalt-EU ist in der Regel nach fünf Jahren möglich. Integrationsvereinbarungen sehen Sprach- und Wertekurse vor; Verstöße können Titelanträge beeinträchtigen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Asyl- und Migrationsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Villach

Für rechtliche Streitigkeiten in Villach ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Villach zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Villach. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Graz, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Villach kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube bewertet?

Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube wird auf Google Maps mit 4.8 von 5 Sternen auf Basis von 20 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Villach wider.

Wo befindet sich Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube?

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube ist in Villach, Kärnten ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Peraustraße 33, 9500 Villach, Österreich.

Wie erreiche ich Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube?

Sie können Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube telefonisch unter +43 4242 24123 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube ab?

Bei Rechtsanwalt Dr. Harald Skrube in Villach handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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