Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner

Rechtsanwalt in Oberwart, Burgenland

★★★★½ 4.4 (39 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner — Kanzlei in Oberwart

Über Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner

Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Oberwart, Burgenland. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.4 von 5 Sternen aus 39 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Oberwart finden.

Adresse
Steinamangerer Str. 16, 7400 Oberwart, Österreich
Bewertung
4.4/5 (39 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–17:00
Dienstag08:00–17:00
Mittwoch08:00–17:00
Donnerstag08:00–17:00
Freitag08:00–14:30
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Oberwart vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Unternehmensrecht

Gesellschaftsgründung und GmbH-Recht
Die klassische GmbH erfordert ein Stammkapital von 35.000 Euro, davon in der Regel mindestens 17.500 Euro einzuzahlen (GmbHG); seit 2025 steht mit der FlexKap-G eine Variante mit geringerem Mindestkapital zur Verfügung. Kanzleien kalkulieren Gründungen einschließlich Firmenbuch-Eintragung je nach Umfang häufig im Bereich von 1.500 bis 3.000 Euro.
Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen entgegen den Geboten von Treu und Glauben wesentliche Rechte des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligen (§ 879 Abs 3 ABGB); im Konsumentengeschäft gelten zusätzliche Schranken des KSchG. Eine vorausschauende Vertragsarchitektur senkt Prozessrisiken in der Regel erheblich.
Unternehmenskauf (M&A)
Beim Share Deal geht die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten über, beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen. Sorgfältige Due Diligence, Garantien und Kaufpreisregulierungen wie Earn-out-Klauseln sind in der Regel zentrale Verhandlungsgegenstände.
Gesellschafterstreitigkeiten
Streit zwischen Gesellschaftern lässt sich häufig über vertragliche Werkzeuge wie Stimmrechtsbindungen, Ausschluss- oder Austrittsklauseln vermeiden. Als letztes Mittel steht unter anderem die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund offen (§ 136 GmbHG).
Restrukturierung und Insolvenz (IESG)
Das Insolvenzrecht-Entschuldungs- und Sanierungsrechtsgesetz (IESG) kennt unter anderem das Restrukturierungsverfahren mit Sanierungsplan und in der Regel einer Mindestquote von 30 Prozent. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht eine Antragspflicht grundsätzlich binnen 60 Tagen (§ 69 IESG); Verstöße können die Geschäftsführung persönlich haften lassen.
Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
Nach dem Handelsvertretergesetz 1993 (HVerG) steht Beauftragten bei Vertragsende in der Regel ein Ausgleichsanspruch zu. Wettbewerbsverbote sind nur bei Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des letzten Jahresentgelts wirksam (§ 13 HVerG).

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Unternehmensrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Oberwart

Für rechtliche Streitigkeiten in Oberwart ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Oberwart zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Eisenstadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Oberwart kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner bewertet?

Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner wird auf Google Maps mit 4.4 von 5 Sternen auf Basis von 39 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Oberwart wider.

Wo befindet sich Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner?

Die Kanzlei Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner ist in Oberwart, Burgenland ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Steinamangerer Str. 16, 7400 Oberwart, Österreich.

Wie erreiche ich Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner?

Sie können Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner telefonisch unter +43 3352 32372 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner ab?

Bei Rechtsanwalt Mag. Christoph Hatvagner in Oberwart handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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