Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl
Rechtsanwalt in Wien Neubau, Wien
Über Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl
Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Neubau, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.8 von 5 Sternen aus 22 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Neubau finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–18:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–18:00 |
| Mittwoch | 09:00–18:00 |
| Donnerstag | 09:00–18:00 |
| Freitag | 09:00–18:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wien Neubau vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht
- Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
- Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
- Abfertigung neu (BMSVG)
- Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
- Arbeitszeit und Überstunden
- Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
- Entgeltfortzahlung und Krankenstand
- Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
- Karenz und Elternteilzeit
- Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
- Diskriminierung und Mobbing
- Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wien Neubau
Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Neubau ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Neubau zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Neubau kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl bewertet?
Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl wird auf Google Maps mit 4.8 von 5 Sternen auf Basis von 22 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Neubau wider.
Wo befindet sich Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl?
Die Kanzlei Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl ist in Wien Neubau, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Mariahilfer Str. 123, 1060 Wien, Österreich.
Wie erreiche ich Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl?
Sie können Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl telefonisch unter +43 1 4022817 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl ab?
Bei Rechtsanwalt Mag. Ronald Geppl in Wien Neubau handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.