Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien

Rechtsanwalt in Wien Landstraße, Wien

★★★★½ 4.4 (28 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien — Kanzlei in Wien Landstraße

Über Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien

Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Landstraße, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.4 von 5 Sternen aus 28 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Landstraße finden.

Adresse
Landstraßer Hauptstraße 147/5, 1030 Wien, Österreich
Bewertung
4.4/5 (28 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–17:00
Dienstag09:00–17:00
Mittwoch09:00–17:00
Donnerstag09:00–17:00
Freitag09:00–15:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Wien Landstraße vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
Abfertigung neu (BMSVG)
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
Arbeitszeit und Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
Entgeltfortzahlung und Krankenstand
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
Karenz und Elternteilzeit
Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
Diskriminierung und Mobbing
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Wien Landstraße

Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Landstraße ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Landstraße zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Landstraße kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien bewertet?

Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien wird auf Google Maps mit 4.4 von 5 Sternen auf Basis von 28 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Landstraße wider.

Wo befindet sich Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien?

Die Kanzlei Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien ist in Wien Landstraße, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Landstraßer Hauptstraße 147/5, 1030 Wien, Österreich.

Wie erreiche ich Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien?

Sie können Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien telefonisch unter +43 1 7108266 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien ab?

Bei Dr. Stephan Briem - Rechtsanwalt 1030 Wien in Wien Landstraße handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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