Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt in Wien Favoriten, Wien
Über Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Favoriten, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus 31 Bewertungen bewertet. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Favoriten finden.
Standort von Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wien Favoriten vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Verkehrsrecht
- Entziehung der Lenkerberechtigung und Wiedererteilung
- Bei schweren Verstößen oder Alkohol am Lenkr ordnen die Behörden die einstweilige oder endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung nach dem Führerscheingesetz (FSG) an. Für die Wiedererteilung sind in der Regel Fristen sowie ärztliche und verkehrspsychologische Untersuchungen erforderlich, je nach Promillewert oder Wiederholung.
- Verkehrsstrafverfahren (VStG)
- Verwaltungsübertretungen im Verkehr verfolgen die Bezirksverwaltungsbehörden nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG); gegen Organmandate und Straferkenntnisse ist Rekurs an das Landesverwaltungsgericht möglich. Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille, während der Probezeit und für Lenker unter 20 Jahren bei 0,1 Promille.
- Schadenersatz nach Verkehrsunfall
- Der Halter haftet nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (Kfz-HaG) verschuldensunabhängig für Personenschäden; bei Sachschäden können Selbstbehalte gelten. Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren, bei grobem Verschulden oder schweren Personenschäden kann die Haftung weiter reichen.
- Sachschadenregulierung und Gutachten
- Nach einem Unfall empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation und in der Regel ein Sachverständigengutachten; bei geringem Schaden ist auch eine fiktive Abrechnung möglich. Streit über Wertverminderung, Nutzungsausfall oder Gutachtenkosten gehört zu den häufigsten Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
- Auslandsunfälle und Grüne Karte
- Bei Unfällen im Ausland regeln internationale Abkommen und die Grüne Karte die Haftung über den inländischen Versicherer; es gilt jedoch das Unfallrecht des jeweiligen Staates. Die Durchsetzung von Ansprüchen kann sich langwierig gestalten, weshalb anwaltliche Vertretung in der Regel sinnvoll ist.
- Opferentschädigung
- Opfer von vorsätzlichen Straftaten, darunter auch schwere Verkehrsdelikte, erhalten nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG) unter Umständen Heilbehandlung, Renten oder weitere Leistungen. Anträge sind in der Regel binnen bestimmter Fristen zu stellen; Opferhilfe-Einrichtungen unterstützen bei der Antragstellung.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Verkehrsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wien Favoriten
Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Favoriten ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Favoriten zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Favoriten kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG bewertet?
Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 31 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Favoriten wider.
Wo befindet sich Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG?
Die Kanzlei Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG ist in Wien Favoriten, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Siebenbrunnengasse 17/Tür 7, 1050 Wien, Österreich.
Wie erreiche ich Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG?
Sie können Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG telefonisch unter +43 1 5261783 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG ab?
Bei Rechtsanwalt Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG in Wien Favoriten handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.