Rauf Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwalt in Wien Alsergrund, Wien
Über Rauf Rechtsanwälte GmbH
Rauf Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wien Alsergrund, Wien. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.8 von 5 Sternen aus 25 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rauf Rechtsanwälte GmbH sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rauf Rechtsanwälte GmbH — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wien Alsergrund finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 09:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 09:00–17:00 |
| Mittwoch | 09:00–17:00 |
| Donnerstag | 09:00–17:00 |
| Freitag | 09:00–15:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Rauf Rechtsanwälte GmbH
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Wien Alsergrund vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rauf Rechtsanwälte GmbH anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Familienrecht
- Einvernehmliche Scheidung
- Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
- Streitige Scheidung
- Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
- Unterhaltsansprüche
- Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
- Obsorge- und Kontaktregelung
- Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
- Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
- Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
- Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
- Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Familienrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Wien Alsergrund
Für rechtliche Streitigkeiten in Wien Alsergrund ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Alsergrund zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wien Alsergrund kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Rauf Rechtsanwälte GmbH bewertet?
Rauf Rechtsanwälte GmbH wird auf Google Maps mit 4.8 von 5 Sternen auf Basis von 25 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wien Alsergrund wider.
Wo befindet sich Rauf Rechtsanwälte GmbH?
Die Kanzlei Rauf Rechtsanwälte GmbH ist in Wien Alsergrund, Wien ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Bleichergasse 8/12, 1090 Wien, Österreich.
Wie erreiche ich Rauf Rechtsanwälte GmbH?
Sie können Rauf Rechtsanwälte GmbH telefonisch unter +43 664 9255245 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Rauf Rechtsanwälte GmbH ab?
Bei Rauf Rechtsanwälte GmbH in Wien Alsergrund handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.