Rechtsanwalt Mag. Stefan Huchler
Franz-Michael-Felder-Straße 6, 6845 Hohenems, Österreich
Tel: +43 5576 42562
Profil anzeigen →2 Anwälte in Hohenems, Vorarlberg.
Hohenems verfügt über 2 eingetragene Rechtsanwälte und Kanzleien. Ob Sie einen Spezialisten für Familienrecht, einen Strafverteidiger oder einen Experten für Arbeitsrecht suchen — in Hohenems finden Sie qualifizierte juristische Unterstützung.
Unser Verzeichnis hilft Ihnen, den richtigen Anwalt in Hohenems, Vorarlberg, zu finden. Sie können nach Rechtsgebiet filtern, Bewertungen vergleichen und direkt Kontakt aufnehmen.
Franz-Michael-Felder-Straße 6, 6845 Hohenems, Österreich
Tel: +43 5576 42562
Profil anzeigen →Hauptstraße 4, 6840 Götzis, Österreich
Tel: +43 5523 58409101
Profil anzeigen →Für rechtliche Streitigkeiten in Hohenems ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Hohenems zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Feldkirch. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Hohenems kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
Hohenems hat 2 eingetragene Rechtsanwälte und Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Erstberatung kostet in Österreich meist zwischen €100 und €250, abgerechnet nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015). Viele Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche an; für gerichtliche Mandate ist oft ein Kostenvorschuss üblich.
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In Zivilsachen entscheidet bei einem Streitwert bis 15.000 € das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; Berufungen gelangen an das Oberlandesgericht und gegebenenfalls an den Obersten Gerichtshof. Die für Ihre Angelegenheit zuständige Instanz klärt die Kanzlei im Erstgespräch.