Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer

Rechtsanwalt in Innsbruck, Tirol

★★★★½ 4.7 (87 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer — Kanzlei in Innsbruck

Über Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer

Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck, Tirol. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.7 von 5 Sternen aus über 87 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Innsbruck finden.

Adresse
Andreas-Hofer-Straße 6, 6020 Innsbruck, Österreich
Bewertung
4.7/5 (87 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00, 13:00–17:00
Dienstag08:00–12:00, 13:00–17:00
Mittwoch08:00–12:00, 13:00–17:00
Donnerstag08:00–12:00, 13:00–17:00
Freitag08:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Innsbruck vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung (§ 55 EheG) setzt grundsätzlich eine mindestens sechsjährige Ehe voraus oder ein Getrenntleben von in der Regel mindestens drei Jahren; bei minderjährigen Kindern unter zehn Jahren genügt häufig ein zweijähriges Getrenntleben. Kanzleien kalkulieren hier meist mit einem Festbetrag inklusive Scheidungsfolgenvereinbarung, in der Praxis liegen die Kosten je Ehegatte häufig zwischen rund 1.500 und 3.000 Euro.
Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Verschuldensgründe (§§ 49 ff EheG) sowie über Obsorge, Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach Streitwert und Aufwand und sind vorab kaum seriös bezifferbar; bei beschränkten finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Unterhaltsansprüche
Der Kinderunterhalt bemisst sich nach § 140 f ABGB als Prozentsatz des Einkommens des Pflichtigen, als Faustregel 16 bis 22 Prozent für ein Kind, gestaffelt nach Altersgruppen. Bei Nichtzahlung kann Unterhaltsvorschuss von der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden; Unterhaltssachen gehören in der Regel vor das Bezirksgericht.
Obsorge- und Kontaktregelung
Obsorgestreitigkeiten folgen dem Leitprinzip des Kindeswohls (§ 137 ABGB); seit der Kindschaftsrechtsreform 2013 gilt die gemeinsame Obsorge als Regelfall. Verfahren werden vor dem Bezirksgericht geführt, die Kindes- und Jugendanwaltschaft vertritt das Kind; das Kontaktrecht ist in § 186 ABGB geregelt.
Eheliche Güterrechtsauseinandersetzung
Ansprüche aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen (§ 81 EheG) sind grundsätzlich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache geltend zu machen. Weitere güterrechtliche Ansprüche richten sich nach dem ABGB und verjähren in der Regel binnen drei Jahren, weshalb eine frühzeitige Beratung sinnvoll ist.
Gewaltschutz und einstweilige Verfügung
Das Gewaltschutzgesetz (§§ 382 a ff ABGB) erlaubt die sofortige Wegweisung gefährlicher Personen aus der gemeinsamen Wohnung durch die Polizei; die Maßnahme gilt in der Regel 14 Tage. Für eine dauerhafte Aufrechterhaltung ist rasch eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht zu beantragen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Familienrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Innsbruck

Für rechtliche Streitigkeiten in Innsbruck ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Innsbruck zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Innsbruck. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Innsbruck, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Innsbruck kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer bewertet?

Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer wird auf Google Maps mit 4.7 von 5 Sternen auf Basis von 87 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Innsbruck wider.

Wo befindet sich Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer?

Die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer ist in Innsbruck, Tirol ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Andreas-Hofer-Straße 6, 6020 Innsbruck, Österreich.

Wie erreiche ich Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer?

Sie können Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer telefonisch unter +43 512 581708 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer ab?

Bei Rechtsanwaltskanzlei Kathrein & Schmidhammer in Innsbruck handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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