Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG
Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, Steiermark
Über Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG
Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Bruck an der Mur, Steiermark. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.0 von 5 Sternen aus 17 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Bruck an der Mur finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Mittwoch | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Freitag | 08:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Bruck an der Mur vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht
- Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
- Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
- Abfertigung neu (BMSVG)
- Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
- Arbeitszeit und Überstunden
- Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
- Entgeltfortzahlung und Krankenstand
- Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
- Karenz und Elternteilzeit
- Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
- Diskriminierung und Mobbing
- Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Bruck an der Mur
Für rechtliche Streitigkeiten in Bruck an der Mur ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Bruck an der Mur zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Leoben. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Graz, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Bruck an der Mur kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG bewertet?
Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG wird auf Google Maps mit 4.0 von 5 Sternen auf Basis von 17 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Bruck an der Mur wider.
Wo befindet sich Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG?
Die Kanzlei Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG ist in Bruck an der Mur, Steiermark ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Koloman-Wallisch-Platz 23, 8600 Bruck an der Mur, Österreich.
Wie erreiche ich Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG?
Sie können Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG telefonisch unter +43 3862 513170 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG ab?
Bei Dr. Prattes & Partner Rechtsanwälte OG in Bruck an der Mur handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.