Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt in Zell am See, Salzburg

★★★ 3.3 (3 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt — Kanzlei in Zell am See

Über Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt

Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Zell am See, Salzburg. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 3.3 von 5 Sternen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Zell am See finden.

Adresse
Postpl. 3, 5700 Zell am See, Österreich
Bewertung
3.3/5 (3 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–17:00
Dienstag08:00–17:00
Mittwoch08:00–17:00
Donnerstag08:00–17:00
Freitag08:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Zell am See vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
Abfertigung neu (BMSVG)
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
Arbeitszeit und Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
Entgeltfortzahlung und Krankenstand
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
Karenz und Elternteilzeit
Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
Diskriminierung und Mobbing
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Zell am See

Für rechtliche Streitigkeiten in Zell am See ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Zell am See zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Salzburg. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Salzburg, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Zell am See kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt bewertet?

Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt wird auf Google Maps mit 3.3 von 5 Sternen auf Basis von 3 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Zell am See wider.

Wo befindet sich Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt?

Die Kanzlei Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt ist in Zell am See, Salzburg ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Postpl. 3, 5700 Zell am See, Österreich.

Wie erreiche ich Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt?

Sie können Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt telefonisch unter +43 6542 74004 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt ab?

Bei Mag. Ulrich Schmiedl, Rechtsanwalt in Zell am See handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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