Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Rechtsanwalt in Salzburg, Salzburg
Über Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg, Salzburg. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 5.0 von 5 Sternen aus 31 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Salzburg finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Mittwoch | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Freitag | 08:00–15:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Salzburg vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Zivilrecht
- Zivilklagen und Prozessvertretung
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ISG 2015: In der Regel entscheidet bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; viele Miet-, Familien- und Arbeitssachen bleiben unabhängig vom Streitwert beim Bezirksgericht. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro sowie in Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang (§§ 11, 28 ZPO).
- Mahnwesen und Zahlungsbefehl
- Über eine Mahnklage (§§ 1 ff EO) erlässt das Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl, gegen den der Schuldner in der Regel binnen 14 Tagen Widerspruch erheben kann. Ohne Widerspruch erwächst ein vollstreckbarer Titel; gesetzliche Verzugszinsen betragen vier Prozent (§ 1000 ABGB), im Unternehmensverkehr sind höhere Zinsen möglich.
- Vertragserstellung und -prüfung
- Beim Vertragsabschluss sind die Grenzen aus § 879 Abs 3 ABGB (Verbot kundenfeindlicher Klauseln) und dem Konsumentenschutzgesetz zu beachten. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift kostet je nach Kanzlei typischerweise im Rahmen einer Erstberatung von 100 bis 250 Euro und kann teure Folgen vermeiden.
- Schadenersatz und Gewährleistung
- Gewährleistungsrechte (§§ 922 ff ABGB) umfassen unter anderem Verbesserung, Preisminderung und Wandlung, während Schadenersatz ein Verschulden voraussetzt. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1479 ABGB), viele Ansprüche verjähren jedoch in der Regel bereits nach drei Jahren ab Kenntnis (§ 1478 ABGB).
- Rechtsmittel im Zivilprozess
- Berufung und Rekurs stehen gegen Zwischen- und Endurteile zu; bei Beschwerden bis 4.000 Euro ist die Berufung ausgeschlossen (§ 495 ZPO). Die Revision beziehungsweise der Revisionsrekurs an den OGH setzt eine erhebliche Rechtsfrage voraus und unterliegt strengen Zulassungsschranken.
- Vollstreckung und Exekution
- Nach einem Titel ist die Zwangsvollstreckung nach der Exekutionsordnung (EO) möglich, etwa durch Pfändung beweglicher Sachen, Kontopfändung oder Liegenschaftsexekution. Bereits im Vorfeld lässt sich durch Titelanerkennung oder eine Vergleichsverhandlung häufig viel Zeit und Aufwand sparen.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Zivilrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Salzburg
Für rechtliche Streitigkeiten in Salzburg ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Salzburg zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Salzburg. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Salzburg, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Salzburg kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer bewertet?
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer wird auf Google Maps mit 5.0 von 5 Sternen auf Basis von 31 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Salzburg wider.
Wo befindet sich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer?
Die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer ist in Salzburg, Salzburg ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Fürstenallee 17, 5020 Salzburg, Österreich.
Wie erreiche ich Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer?
Sie können Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer telefonisch unter +43 662 886327 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer ab?
Bei Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer in Salzburg handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.