(§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwalt in Salzburg, Salzburg
Über (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH
(§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg, Salzburg. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.9 von 5 Sternen aus über 121 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Salzburg finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 07:00–12:00, 13:00–19:00 |
|---|---|
| Dienstag | 07:00–12:00, 13:00–19:00 |
| Mittwoch | 07:00–12:00, 13:00–19:00 |
| Donnerstag | 07:00–12:00, 13:00–19:00 |
| Freitag | 07:00–12:00, 13:00–19:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Salzburg vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Strafrecht
- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
- Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
- Diversion und Außerverfolgungsetzung
- Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
- Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
- Rechtsmittel im Strafprozess
- Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
- Privatbeteiligung und Opfervertretung
- Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Strafrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Salzburg
Für rechtliche Streitigkeiten in Salzburg ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Salzburg zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Salzburg. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Salzburg, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Salzburg kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH bewertet?
(§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH wird auf Google Maps mit 4.9 von 5 Sternen auf Basis von 121 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Salzburg wider.
Wo befindet sich (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH?
Die Kanzlei (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ist in Salzburg, Salzburg ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Bayerhamerstraße 14, 5020 Salzburg, Österreich.
Wie erreiche ich (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH?
Sie können (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH telefonisch unter +43 662 234193 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH ab?
Bei (§) Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH in Salzburg handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.