Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun
Rechtsanwalt in Traun, Oberösterreich
Über Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun
Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Traun, Oberösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.9 von 5 Sternen aus 25 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Traun finden.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Mittwoch | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–17:00 |
| Freitag | 08:00–12:00 |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Standort von Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun
Rechtsgebiete einer Kanzlei
Rechtsanwaltskanzleien in Traun vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.
Typische Tätigkeiten im Strafrecht
- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
- Wer von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erfährt, darf schweigen (§ 32 StPO) und sollte in der Regel erst nach anwaltlicher Beratung aussagen. In bestimmten Konstellationen besteht eine erforderliche Verteidigung (§ 61 StPO), etwa bei Untersuchungshaft; für eine Erstberatung bei der Kanzlei sind je nach Aufwand meist 100 bis 250 Euro zu veranschlagen.
- Diversion und Außerverfolgungsetzung
- Die Diversion (§§ 198 ff StPO) ermöglicht die Einstellung des Verfahrens bei geringer Schuld, wenn die Tat höchstens mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und Auflagen wie Schadensgutmachung, Geldbuße oder gemeinnützige Leistungen erfüllt werden. Nach abgelaufener Probezeit von in der Regel ein bis zwei Jahren führt Diversion üblicherweise zu keiner Eintragung im Strafregister.
- Untersuchungshaft und Haftprüfung
- Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund wie Flucht-, Verdunkelungs- oder Tatbegehungsgefahr voraus (§ 173 StPO). Die Höchstdauer beträgt in der Regel zwölf Monate, in besonders schweren Konstellationen bis zu 18 Monate; die Rechtmäßigkeit wird in kurzen Abständen von Amts wegen überprüft.
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- In der Hauptverhandlung vor Bezirks- oder Landesgericht prüft die Verteidigung Anklage, Beweismittel und Strafzumessung; Milderungsgründe wie umfassendes Geständnis und Wiedergutmachung (§ 32 StGB) können die Strafe deutlich senken. Ein Verteidiger wahrt zudem Verfahrensrechte wie das Fragerecht und das Schlusswort.
- Rechtsmittel im Strafprozess
- Gegen Urteile erster Instanz ist in der Regel binnen 14 Tagen Berufung möglich, darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH). Rechtsmittel unterliegen strengen Fristen und Formen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
- Privatbeteiligung und Opfervertretung
- Opfer von Straftaten können sich als Privatbeteiligte (§ 67 StPO) am Strafprozess beteiligen und zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Daneben besteht unter Umständen eine Entschädigung nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG); für die Vertretung kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.
Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Strafrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.
Gerichtsbarkeit in Traun
Für rechtliche Streitigkeiten in Traun ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Traun zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Linz. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Linz, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Traun kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Letzte Aktualisierung: September 2026.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun bewertet?
Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun wird auf Google Maps mit 4.9 von 5 Sternen auf Basis von 25 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Traun wider.
Wo befindet sich Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun?
Die Kanzlei Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun ist in Traun, Oberösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Heinrich Gruber-Straße 1, 4050 Traun, Österreich.
Wie erreiche ich Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun?
Sie können Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun telefonisch unter +43 7229 725050 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.
Welche Rechtsgebiete deckt Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun ab?
Bei Mag. Nikolaus Huber, Rechtsanwalt in Traun in Traun handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?
Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.