Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha

Rechtsanwalt in Linz, Oberösterreich

★★★★½ 4.9 (46 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha — Kanzlei in Linz

Über Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Linz, Oberösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.9 von 5 Sternen aus 46 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Linz finden.

Adresse
Museumstraße 7, 4020 Linz, Österreich
Bewertung
4.9/5 (46 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:30–12:00, 13:00–17:00
Dienstag08:30–12:00, 13:00–17:00
Mittwoch08:30–12:00, 13:00–17:00
Donnerstag08:30–12:00, 13:00–17:00
Freitag08:30–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Linz vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Mietrecht

Mietzinsprüfung nach MRG
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bemisst sich die Richtwertmiete aus Richtwert, Kategorie und Fläche; verbotswidrige Zusatzvereinbarungen sind nichtig. Zu viel bezahlter Mietzins kann in der Regel innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden (§ 16 Abs 8 MRG).
Kündigungsschutz und Kündigungsgründe
Vermieter können im MRG-Bereich nur aus gesetzlich abschließenden Gründen wie Eigennutzung oder erheblicher Vertragsverletzung vorzeitig beenden (§§ 27 ff MRG). Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt stark von Form und Begründung ab, weshalb eine anwaltliche Prüfung in der Regel sinnvoll ist.
Instandhaltung und Verbesserungen
Wesentliche Instandhaltung obliegt grundsätzlich dem Vermieter, während Mieter bestimmte Verbesserungen unter Umständen dulden müssen. Dafür können Vermieter Mietzinszuschläge vornehmen; die Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Verbesserung ist häufig strittig.
Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten sind in der Regel als monatliche Vorschüsse zu entrichten und jährlich abzurechnen; die Bemessungsgrundlagen folgen der Betriebskostenverordnung (BKV). Mieter können Einblick in die Belege verlangen und als unangemessen empfundene Positionen auseinanderbringen.
Befristungen und Vertragsbeendigung
Befristete Wohnungsverträge im MRG-Bereich sind nur mit einer Mindestdauer von drei Jahren zulässig (§ 26 MRG), sonst wird der Vertrag unbefristet. Nach ordentlicher Kündigung endet das Mietverhältnis fristgemäß; streitige Räumungen werden vor dem Mietrechtsrichter des Bezirksgerichts verhandelt.
Räumungsklagen und Mietzinsausstand
Bei ausstehendem Mietzins oder erheblichen Vertragsverletzungen kann der Vermieter Räumung klagen; Mieter halten dem Einwendungen wie Mängelrügen oder Zurückbehaltungsrechten entgegen. Vergleiche mit Ausstandsverschiebung sind in der Praxis häufig und können Übergangsfristen sichern.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Mietrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Linz

Für rechtliche Streitigkeiten in Linz ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Linz zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Linz. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Linz, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Linz kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha bewertet?

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha wird auf Google Maps mit 4.9 von 5 Sternen auf Basis von 46 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Linz wider.

Wo befindet sich Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha?

Die Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha ist in Linz, Oberösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Museumstraße 7, 4020 Linz, Österreich.

Wie erreiche ich Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha?

Sie können Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha telefonisch unter +43 732 272991 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha ab?

Bei Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martina Blaha in Linz handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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