Strebinger Rechtsanwalt GmbH

Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, Niederösterreich

★★★★ 4.3 (28 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Strebinger Rechtsanwalt GmbH — Kanzlei in Wiener Neustadt

Über Strebinger Rechtsanwalt GmbH

Strebinger Rechtsanwalt GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Wiener Neustadt, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.3 von 5 Sternen aus 28 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Strebinger Rechtsanwalt GmbH sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Strebinger Rechtsanwalt GmbH — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Wiener Neustadt finden.

Adresse
Schulgasse 1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich
Bewertung
4.3/5 (28 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–17:00
Dienstag08:00–17:00
Mittwoch08:00–17:00
Donnerstag08:00–17:00
Freitag08:00–12:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Strebinger Rechtsanwalt GmbH

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Wiener Neustadt vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Strebinger Rechtsanwalt GmbH anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Verkehrsrecht

Entziehung der Lenkerberechtigung und Wiedererteilung
Bei schweren Verstößen oder Alkohol am Lenkr ordnen die Behörden die einstweilige oder endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung nach dem Führerscheingesetz (FSG) an. Für die Wiedererteilung sind in der Regel Fristen sowie ärztliche und verkehrspsychologische Untersuchungen erforderlich, je nach Promillewert oder Wiederholung.
Verkehrsstrafverfahren (VStG)
Verwaltungsübertretungen im Verkehr verfolgen die Bezirksverwaltungsbehörden nach dem Verwaltungsstrafgesetz (VStG); gegen Organmandate und Straferkenntnisse ist Rekurs an das Landesverwaltungsgericht möglich. Die allgemeine Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille, während der Probezeit und für Lenker unter 20 Jahren bei 0,1 Promille.
Schadenersatz nach Verkehrsunfall
Der Halter haftet nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (Kfz-HaG) verschuldensunabhängig für Personenschäden; bei Sachschäden können Selbstbehalte gelten. Ansprüche verjähren in der Regel binnen drei Jahren, bei grobem Verschulden oder schweren Personenschäden kann die Haftung weiter reichen.
Sachschadenregulierung und Gutachten
Nach einem Unfall empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentation und in der Regel ein Sachverständigengutachten; bei geringem Schaden ist auch eine fiktive Abrechnung möglich. Streit über Wertverminderung, Nutzungsausfall oder Gutachtenkosten gehört zu den häufigsten Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Auslandsunfälle und Grüne Karte
Bei Unfällen im Ausland regeln internationale Abkommen und die Grüne Karte die Haftung über den inländischen Versicherer; es gilt jedoch das Unfallrecht des jeweiligen Staates. Die Durchsetzung von Ansprüchen kann sich langwierig gestalten, weshalb anwaltliche Vertretung in der Regel sinnvoll ist.
Opferentschädigung
Opfer von vorsätzlichen Straftaten, darunter auch schwere Verkehrsdelikte, erhalten nach dem Verkehrsopferentschädigungsgesetz (VOG) unter Umständen Heilbehandlung, Renten oder weitere Leistungen. Anträge sind in der Regel binnen bestimmter Fristen zu stellen; Opferhilfe-Einrichtungen unterstützen bei der Antragstellung.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Verkehrsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Wiener Neustadt

Für rechtliche Streitigkeiten in Wiener Neustadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Wiener Neustadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Wiener Neustadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Strebinger Rechtsanwalt GmbH bewertet?

Strebinger Rechtsanwalt GmbH wird auf Google Maps mit 4.3 von 5 Sternen auf Basis von 28 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Wiener Neustadt wider.

Wo befindet sich Strebinger Rechtsanwalt GmbH?

Die Kanzlei Strebinger Rechtsanwalt GmbH ist in Wiener Neustadt, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Schulgasse 1, 2700 Wiener Neustadt, Österreich.

Wie erreiche ich Strebinger Rechtsanwalt GmbH?

Sie können Strebinger Rechtsanwalt GmbH telefonisch unter +43 2622 25494 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Strebinger Rechtsanwalt GmbH ab?

Bei Strebinger Rechtsanwalt GmbH in Wiener Neustadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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