Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG

Rechtsanwalt in Baden bei Wien, Niederösterreich

★★★★½ 4.4 (41 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Über Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG

Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Baden bei Wien, Niederösterreich. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 4.4 von 5 Sternen aus 41 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Baden bei Wien finden.

Adresse
Beethovengasse 4-6, 2500 Baden, Österreich
Bewertung
4.4/5 (41 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag08:00–12:00, 14:00–17:15
Dienstag08:00–12:00, 14:00–17:15
Mittwoch08:00–12:00, 14:00–17:15
Donnerstag08:00–12:00, 14:00–17:15
Freitag08:00–13:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Baden bei Wien vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Mietrecht

Mietzinsprüfung nach MRG
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bemisst sich die Richtwertmiete aus Richtwert, Kategorie und Fläche; verbotswidrige Zusatzvereinbarungen sind nichtig. Zu viel bezahlter Mietzins kann in der Regel innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden (§ 16 Abs 8 MRG).
Kündigungsschutz und Kündigungsgründe
Vermieter können im MRG-Bereich nur aus gesetzlich abschließenden Gründen wie Eigennutzung oder erheblicher Vertragsverletzung vorzeitig beenden (§§ 27 ff MRG). Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt stark von Form und Begründung ab, weshalb eine anwaltliche Prüfung in der Regel sinnvoll ist.
Instandhaltung und Verbesserungen
Wesentliche Instandhaltung obliegt grundsätzlich dem Vermieter, während Mieter bestimmte Verbesserungen unter Umständen dulden müssen. Dafür können Vermieter Mietzinszuschläge vornehmen; die Abgrenzung zwischen Instandhaltung und Verbesserung ist häufig strittig.
Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten sind in der Regel als monatliche Vorschüsse zu entrichten und jährlich abzurechnen; die Bemessungsgrundlagen folgen der Betriebskostenverordnung (BKV). Mieter können Einblick in die Belege verlangen und als unangemessen empfundene Positionen auseinanderbringen.
Befristungen und Vertragsbeendigung
Befristete Wohnungsverträge im MRG-Bereich sind nur mit einer Mindestdauer von drei Jahren zulässig (§ 26 MRG), sonst wird der Vertrag unbefristet. Nach ordentlicher Kündigung endet das Mietverhältnis fristgemäß; streitige Räumungen werden vor dem Mietrechtsrichter des Bezirksgerichts verhandelt.
Räumungsklagen und Mietzinsausstand
Bei ausstehendem Mietzins oder erheblichen Vertragsverletzungen kann der Vermieter Räumung klagen; Mieter halten dem Einwendungen wie Mängelrügen oder Zurückbehaltungsrechten entgegen. Vergleiche mit Ausstandsverschiebung sind in der Praxis häufig und können Übergangsfristen sichern.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Mietrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Baden bei Wien

Für rechtliche Streitigkeiten in Baden bei Wien ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Baden zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Wiener Neustadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Baden bei Wien kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG bewertet?

Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG wird auf Google Maps mit 4.4 von 5 Sternen auf Basis von 41 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Baden bei Wien wider.

Wo befindet sich Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG?

Die Kanzlei Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG ist in Baden bei Wien, Niederösterreich ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Beethovengasse 4-6, 2500 Baden, Österreich.

Wie erreiche ich Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG?

Sie können Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG telefonisch unter +43 2252 863070 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG ab?

Bei Gruböck, Folta & Ferrari GF² Rechtsanwälte OG in Baden bei Wien handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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