Radel Stampf Supper Rechtsanwälte
Brunnenpl. 5b, 7210 Mattersburg, Österreich
Tel: +43 2626 626520
Profil anzeigen →3 Anwälte in Mattersburg, Burgenland.
Mattersburg verfügt über 3 eingetragene Rechtsanwälte und Kanzleien. Ob Sie einen Spezialisten für Familienrecht, einen Strafverteidiger oder einen Experten für Arbeitsrecht suchen — in Mattersburg finden Sie qualifizierte juristische Unterstützung.
Unser Verzeichnis hilft Ihnen, den richtigen Anwalt in Mattersburg, Burgenland, zu finden. Sie können nach Rechtsgebiet filtern, Bewertungen vergleichen und direkt Kontakt aufnehmen.
Brunnenpl. 5b, 7210 Mattersburg, Österreich
Tel: +43 2626 626520
Profil anzeigen →Brunnenpl. 5c, 7210 Mattersburg, Österreich
Tel: +43 2626 62415
Profil anzeigen →Michael Koch-Straße 29, 7210 Mattersburg, Österreich
Tel: +43 2626 66000
Profil anzeigen →Für rechtliche Streitigkeiten in Mattersburg ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Mattersburg zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Eisenstadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.
Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Mattersburg kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.
Mattersburg hat 3 eingetragene Rechtsanwälte und Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Erstberatung kostet in Österreich meist zwischen €100 und €250, abgerechnet nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015). Viele Kanzleien bieten kostenlose Erstgespräche an; für gerichtliche Mandate ist oft ein Kostenvorschuss üblich.
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In Zivilsachen entscheidet bei einem Streitwert bis 15.000 € das Bezirksgericht, darüber das Landesgericht; Berufungen gelangen an das Oberlandesgericht und gegebenenfalls an den Obersten Gerichtshof. Die für Ihre Angelegenheit zuständige Instanz klärt die Kanzlei im Erstgespräch.