Tramposch & Partner Rechtsanwälte

Rechtsanwalt in Eisenstadt, Burgenland

★½ 1.6 (62 Bewertungen)
Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.
Tramposch & Partner Rechtsanwälte — Kanzlei in Eisenstadt

Über Tramposch & Partner Rechtsanwälte

Tramposch & Partner Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Eisenstadt, Burgenland. Die Kanzlei wird von Mandanten mit 1.6 von 5 Sternen aus über 62 Bewertungen bewertet. Die regulären Öffnungszeiten von Tramposch & Partner Rechtsanwälte sind unten in der Tabelle aufgeführt. Über die Website der Kanzlei können Sie direkt einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen zu den betreuten Rechtsgebieten abrufen. Unsere Seite bietet alle relevanten Kontaktdaten von Tramposch & Partner Rechtsanwälte — Adresse, Telefonnummer und Anfahrt — damit Sie schnell und unkompliziert juristische Hilfe in Eisenstadt finden.

Adresse
Thomas-Alva-Edison-Straße 1, 7000 Eisenstadt, Österreich
Bewertung
1.6/5 (62 Bewertungen)

Öffnungszeiten

Montag09:00–17:00
Dienstag09:00–17:00
Mittwoch09:00–17:00
Donnerstag09:00–17:00
Freitag09:00–17:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Standort von Tramposch & Partner Rechtsanwälte

Rechtsgebiete einer Kanzlei

Rechtsanwaltskanzleien in Eisenstadt vertreten Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten — von Familien- und Arbeitsrecht über Zivil-, Miet- und Verkehrsrecht bis zu Erb- und Unternehmensrecht. Welche Schwerpunkte Tramposch & Partner Rechtsanwälte anbietet, erfahren Sie direkt bei der Kanzlei; im Bereich Rechtsgebiete finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Bereiche des österreichischen Rechts und deren typische Kosten.

Typische Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Kündigungsanfechtung und Arbeitnehmerschutz
Anders als in Deutschland muss eine ordentliche Kündigung in Österreich grundsätzlich nicht sozial gerechtfertigt sein; anfechtbar ist sie vor allem aus den engen Gründen der §§ 105 f ArbVG, etwa Diskriminierung oder Missbrauch. Die Anfechtungsfrist beträgt acht Wochen; kollektivvertragliche Günstigkeitsregelungen können den Schutz verschärfen.
Abfertigung neu (BMSVG)
Für Dienstverhältnisse ab 2003 zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts in ein Vorsorgekonto (Betriebliche Vorsorgekasse gemäß BMSVG). Ein Anspruch auf Abfertigung entsteht in der Regel nach drei Dienstjahren; die Auszahlung in bar setzt besondere Voraussetzungen voraus, etwa nachfolgende Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit.
Arbeitszeit und Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grundsätzlich acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche vor, Kollektivverträge reduzieren die Wochenarbeitszeit häufig auf 38,5 Stunden. Überstunden sind in der Regel mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu vergüten oder in Zeitausgleich umzuwandeln.
Entgeltfortzahlung und Krankenstand
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht bei Krankheit Anspruch auf Weiterzahlung, in der Regel sechs bis zwölf Wochen je nach Dienstalter, anschließend für die gleiche Dauer mit halben Betrag. Kündigungen während des Krankenstands unterliegen besonderen Schutzbestimmungen und sind häufig anfechtbar.
Karenz und Elternteilzeit
Das Vereinbarkeitsgesetz (VKG) regelt Karenz und Karenzgeld, das in der Regel rund 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens beträgt. Elternteilzeitansprüche bestehen grundsätzlich in Betrieben ab 20 Beschäftigten; Kündigungen während der Karenz sind stark beschränkt.
Diskriminierung und Mobbing
Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet unter anderem Benachteiligung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder Alter; die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät kostenlos. Entschädigungsansprüche für persönliche Beeinträchtigungen können in der Regel bis zu vier Monatsentgelte erreichen.

Alle genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif und können je nach Kanzlei, Streitwert und Aufwand abweichen.

Beispiel für ein häufiges Rechtsgebiet: Arbeitsrecht — mit Informationen zu Ablauf, Kosten und Rechtsschutz.

Gerichtsbarkeit in Eisenstadt

Für rechtliche Streitigkeiten in Eisenstadt ist in erster Instanz in der Regel das Bezirksgericht Eisenstadt zuständig. Zivilrechtliche Klagen mit einem Streitwert bis 15.000 € werden beim Bezirksgericht anhängig gemacht; darüber hinaus entscheidet das Landesgericht Eisenstadt. Berufungen in Zivil- und Strafsachen gehen an das Oberlandesgericht Wien, oberste Rekurs- und revisionsgerichtliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien.

Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt u. a. vom Streitwert, vom Sachverhalt und vom Wohnsitz der Gegenseite ab. Ein Rechtsanwalt in Eisenstadt kann die zuständige Instanz für Ihren Fall einschätzen und vertreten Sie — je nach Rechtsgebiet auch bundesweit vor allen Gerichten.

AnwaltVerzeichnis ist ein unabhängiges Informationsportal. Die dargestellten Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Beratung wenden Sie sich direkt an die Kanzlei. Bewertungsdaten via Google Maps, abgerufen am Zeitpunkt der letzten Aktualisierung.

Letzte Aktualisierung: September 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Tramposch & Partner Rechtsanwälte bewertet?

Tramposch & Partner Rechtsanwälte wird auf Google Maps mit 1.6 von 5 Sternen auf Basis von 62 Bewertungen eingeordnet. Dies spiegelt die Erfahrungen echter Mandanten in Eisenstadt wider.

Wo befindet sich Tramposch & Partner Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Tramposch & Partner Rechtsanwälte ist in Eisenstadt, Burgenland ansässig. Die vollständige Adresse lautet: Thomas-Alva-Edison-Straße 1, 7000 Eisenstadt, Österreich.

Wie erreiche ich Tramposch & Partner Rechtsanwälte?

Sie können Tramposch & Partner Rechtsanwälte telefonisch unter +43 2682 62163 erreichen. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie oben in der Öffnungszeiten-Tabelle.

Welche Rechtsgebiete deckt Tramposch & Partner Rechtsanwälte ab?

Bei Tramposch & Partner Rechtsanwälte in Eisenstadt handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei. Die genauen Tätigkeitsschwerpunkte erfragen Sie am besten direkt bei der Kanzlei oder über die Website.

Was kostet eine anwaltliche Erstberatung in Österreich?

Die Erstberatung wird nach dem Autonomen Honorarleitfaden (AHL 2015) bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt und liegt in der Regel zwischen 100 und 250 €; manche Kanzleien bieten kostenlose oder reduzierte Erstgespräche an. Für übernommene Mandate ist häufig ein Kostenvorschuss üblich.

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